Kleinanzeigen Situation?
Hey ich habe am 8.12 einen Verkäufer Geld überwiesen. Er war freundlich und hat sofort immer geantwortet seine Bewertungen sind auch normal und ist seit 2 Jahren aktiv.
(Habe extra für den Versicherten Versand bezahlt)
Dennoch hat er erst am 12.12 das Paket losgeschickt, mit den Versprechen er gebe mir die Sendungsverfolgung wenn er von Arbeit kommt.
Danach wurde ich 2 Tage ignoriert wo ich gebittet habe diese zu bekommen. Sonst antwortet er immer in 10 Min
Am Samstag meldete er sich, er ist im Krankenhaus wegen seiner Tochter ist aber am Sonntag raus.
Wurde dann wieder 1 Tag ignoriert. Mit der Bitte die Sendungsverfolgung zu bekommen.
Und die letzte naricht war bin Sonntag zuhause da bekommen Sie sie Sendungsverfolgung. Nicht geschehen.
Ich habe es per Echt-Überweisung bezahlt.
Was soll ich nun tun, habe am gleichen Tag ebenfalls Bücher gekauft die am Samstag ankamen. Nun haben wir Mittwoch und ich werde kalt ignoriert...
3 Antworten
Setze dem Verkäufer eine Nachfrist von maximal 7 Tagen (genaues Datum angeben), bis zu diesem Tag willst Du die Sendungsnummer wissen.
Reagiert er immer noch nicht oder ist das Paket immer noch nicht abgeschickt könntest Du ihn dann anzeigen, und beim Verkaufsportal melden.
Dein Geld dürfte wohl Lehrgeld gewesen sein.
Hatte auch mal so eine Situation... Geld überwiesen und nichts bekommen, waren damals 500€... habe ihn angezeigt bei der Polizei, weil ich habe ja seine Bankdaten und bei der sind natürlich auch seine Daten hinterlegt.... Nach sage und schreibe 5 Jahren kam dann ein Schreiben vom Amtsgericht, dass der Herr wohl noch 12 andere auf die gleiche Art betrogen hat und das ich mein Geld von ihm zurück bekomme
Du kaufst von einer Privatperson.
Da kann immer mal etwas schief gehen.
Ich hoffe, dass Du in den Mails freundlich warst, denn dann würde ich auch ebenso den Mahnweg einschlagen.
ABER: Deiner Frage nach dem Tagespraktika abbrechen zu urteilen, bist Du minderjährig. Somit ist Dir bis zur Volljährigkeit der Onlinehandel in vielen Fällen untersagt. Grund: Vertragsschlüsse, darunter auch Kaufverträge, erfordern die Volljährigkeit. Es gibt im normalen Handel zwar den sogenannten Taschengeldparagraphen. Dieser greit aber nicht bei Onlinehandel. Daher müsste das dann über Deine Eltern abgewickelt werden, die dem Kauf oder Verkauf zugestimmt haben nüssen.
Wozu dann die Frage, wenn Du Deine Rechte doch kennst.
Denn dann würdest Du Deine Rechte auch hinsichtlich von Kaufvertragsstörungen, explizit dem Lieferverzug, als Käufer kennen.
Daraus erschließt sich mir, wenn ich 1 und 1 grobe abschätze, dass Du Deine Rechte eben NICHT kennst.
Nachfrist setzen
Vom KV zurücktreten und Geld einfordern. Zudem notwendige Kosten, bspw Zinsen, Aufwandsentschädigung
Ich war in meinen Mails sehr freundlich mit der Ansprache und mit den lieben Grüßen. Zudem weiss ich meine Rechte.