Kleinanzeigen schadensanspruch?

4 Antworten

> wie ist das wie viel muss man da zahlen?

Wie der Name schon sagt: Du musst den Schaden ersetzen. Und der Schaden ist in Deinem Fall die Differenz zwischen dem Preis, den Ihr vereinbart hattet, und dem Preis, den der Käufer zahlen musste, um sich den gleichen Kopfhörer anderweitig zu beschaffen.

Dabei darf der Käufer nicht mutwillig den Schaden erhöhen (er muss also etwas Aufwand treiben, um ein günstiges Angebot zu finden). Wenn Du Dich erstmal weigerst, zu zahlen, obwohl die Forderung berechtigt ist, zählen auch Anwalts- und Gerichtskosten zum zu ersetzenden Schaden.

Das alles in der Annahme, Du habest den Kaufpreis unverzüglich zurückerstattet. Wenn nicht, kann auch ein Verfahren wegen Betrugs ins Haus stehen.

Mal angenommen du würdest auf Schadensanspruch verklagt. Neben den Anwalts- und Gerichtskosten müsstest du eine Ersatzleistung tätigen.

Wenn ein anderes Gerät eigentlich 100 Euro kostet, dann wäre der "Schaden" 40 Euro.

Hauptproblem für dich wäre wohl die Anzeige wegen Betrug.

Da fehlen aber viele Infos!

Geld zurück gezahlt am gleichen Tag? Dem Käufer dies auch direkt mitgeteilt?

wenn das beides mit Ja beantwortet werden kann, sehe ich da wenig Chancen.

musste der Käufer dir hinterherrennen um sein Geld zu bekommen, würde ich mir auch sehr gut überlegen, ob ich da Meldung erstatte.


marina2010 
Beitragsersteller
 09.09.2023, 12:06

Kann man das Geld eigentlich wieder zurückbezahlt bekommen wenn er gezahlt hat? Auf jeden Fall will ich den Kopfhörer doch nicht verkaufen und er verlangt schadenersatz.

Was kann mir passieren?

Ich meine das Geld was er überwiesen hat an eBay kann man doch zurückbekommen

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Missy274  09.09.2023, 12:08
@marina2010

Du hast wieder nicht komplett geantwortet. Hast DU ihm am gleichen Tag mitgeteilt, dass du die Kopfhörer dich nicht verkaufen willst???? Oder musste er dir nachrennen.

beim zweiten hat er garantiert Anspruch auf Schadensersatz.

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M111evo  09.09.2023, 12:20
@Missy274

Wie kommst Du zu der irrigen Annahme, dass eine Geldrückzahlung einen nach dem BGB geschlossenen Kaufvertrag aufheben würde?

Er hat grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Verkäufer den Kaufvertrag nicht erfüllen will.

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M111evo  09.09.2023, 12:24
@marina2010
Was kann mir passieren?

Dss Dich die Sache ein Vielfaches von 60 € kosten wird.

Es geht hier nämlich um Zivilrecht, und da gibt es für eine Klage gegen Dich keinen Mindestbetrag.

Und jeder Anwalt würde ein solches Mandat mit Kusshand annehmen, weil er den Fall zu 100% gewinnen würde, und Du zahlst das dann alles.

Klick doch einfach mal meine Links an und lies die Informationen sinnerfassend.

Und dann überleg nochmal, ob Du die Kopfhörer nicht doch rausrücken willst.

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marina2010 
Beitragsersteller
 09.09.2023, 12:25
@Missy274

Am Anfang habe ich gesagt es wäre zu wenig ich wollte bisschen mehr haben und ich habe dann zugestimmt. Nachrennen musste nicht. Wie viel kann als er schadenersatz verlangen?

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einandereruser  09.09.2023, 12:36
@marina2010

Du kapierst nicht. Du zahlst die Differenz zwischen der Summe, die er Dir schon bezahlt hat, zum Preis, den der Käufer woanders für den gleichen Artikel zahlen muß. Muss der Käufer dazu vor Gericht zahlst Du außerdem die Gerichtskosten und die Kosten des Anwalts des Käufers. Alles in allem mehrere hundert Euro (mindestens).

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marina2010 
Beitragsersteller
 09.09.2023, 12:45
@einandereruser

Das dauert bestimmt zwei oder drei Monate bis ich einen Brief bekomme oder

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einandereruser  09.09.2023, 13:01
@marina2010

Das wirst Du dann schon sehen. Am wenigsten Ärger wäre immer noch, wenn Du dem Käufer einfach den gekauften Artikel zusendest.

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marina2010 
Beitragsersteller
 09.09.2023, 13:05
@einandereruser

Das Problem ist halt ich habe dem anderen Verkäufer es geschickt jetzt habe ich den Kopfhörer nicht mehr weil der andere hat mir zu wenig geboten und der andere hat mir genau das richtige Gebotet was ich wollte

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M111evo  10.09.2023, 02:46
@marina2010

Dann zieh Dich schon mal warm an.

Wenn der Käufer das durchzieht, dann kostet Dich das am Ende ein Vielfaches der ursprünglichen 60€.

Aber Du willst es ja offensichtlich nicht anders.

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