Möbel im Internet verkaufen?

5 Antworten

Dein Vater hat Unrecht. Lies bitte hier nach:

https://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.html

Sie handeln typischerweise als Privatperson, wenn Sie:
gelegentlich unterschiedliche Artikel aus Ihrem Privatbesitz verkaufen, die Sie nicht mehr benötigen
Sie handeln typischerweise als Unternehmer bzw. gewerblich, wenn Sie:
Artikel kaufen, um sie wieder zu verkaufen
Artikel verkaufen, die Sie für den Weiterverkauf hergestellt haben
regelmäßig große Artikelmengen verkaufen
über einen längeren Zeitraum gleichartige Waren, vor allem Neuwaren verkaufen
häufig neue Artikel verkaufen, die Sie nicht für den eigenen Gebrauch erworben haben

usw. usw. Das gilt nicht für für die Seite "ebay".

Druck ihm das aus und dann soll er mal "in sich gehen", ehe er Dich verunsicheret.

nein brauchst du nicht bei gebrauchten Sachen ist unter dem Schwellwert

https://www.test.de/Privatverkauf-und-Steuern-Wann-das-Finanzamt-bei-Ebay-Verkaeufern-nachhakt-4802200-0/#:~:text=F%C3%BCr%20Angestellte%2C%20Beamte%20und%20Pension%C3%A4re,Umsatzsteuer.

Was viele Ebay-Händ­lerinnen und Händler nicht wissen: Die Grenze zwischen steuerfreien Privatverkäufen und steuer­pflichtigem Handel ist fließend. Allein die Behauptung, privat zu handeln, oder ein Online-Auftritt als Privatperson schützt Ebay-Anbieter nicht. Doch ab wann gelten Verkäufer als Profi?

Faustformel: Wer Wohnung oder Keller entrümpelt und alte Schätze gegen Höchst­gebot versteigert, verkauft privat und bleibt steuerfrei. Darunter fallen Kleidung, Möbel, Fernseher, Spiel­konsolen. Sogar wer das eigene Auto oder die geerbte Samm­lung verkauft, muss dem Staat kein Geld über­weisen. Wie bei gelegentlichen Flohmarkt-Einnahmen lässt der Fiskus diesen Klein­handel unter Privatleuten zu, auch wenn Einnahmen erzielt werden. Wie viel darf man also noch privat verkaufen?

Als unternehmerisch bewertet das Finanz­amt dauer­haft ertragreiche oder gewinn­bringende Geschäfte. Ab etwa 40 Verkäufen in wenigen Monaten kann es kritisch werden. Die Gerichte entscheiden immer nur im konkreten Einzel­fall

ja, denn das ist ein Nebenverdienst und der muss da angegeben werden. Mein Vater muss das auch immer machen, der verkauft auch viel

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin oft im Netz unterwegs und kenne einige Tricks 💻

Ninni5696 
Beitragsersteller
 01.01.2023, 20:29

Oha das ist das einzige was ich verkaufe

Turbomann  16.01.2023, 19:43

Wenn man als Privatperson seine persönlichen Sachen, wie Kleider oder andere Dinge verkauft, dann müsst das ja jeder beim Finanzamt angeben.

Wenn das der Fall ist, dann verkauft man seine Sachen als "Gewerblicher" und JA, dann muss man das angeben.

Außerdem fällt es Kleinanzeigen - Betreiber auch auf, wie viel jemand verkauft und d a n n könnte er als Gewerbetreibender eingestuft werden. Oder oft schaut das Finanzamt auch mal in Verkaufsportalen rein und die sehen sofort, ob jemand privat oder gewerblich seine Sachen verkauft.

Nein, denn 60€ liegt unter einer Bemessungsgrenze. Steuerpflichtig ist Jemand, der entweder gewerbsmäßig handelt oder Jemand, der sehr häufig Verkäufe tätigt und damit sein Einkommen verbessert.

Nein. Das Bett hat in der Anschaffung sicherlich mehr als 60 € gekostet. Kein Gewinn, keine Steuern. Und selbst mit Gewinn gibt es auch noch einen Freibetrag von 410 € im Jahr.