Klassenarbeit unfair bewertet : RECHT,Schule

9 Antworten

Ein sehr gut bedeutet in der Regel, dass bei der Arbeit gar nichts zu beanstanden ist. Da du ja eine Voraussetzung für ein sehr gut nicht erfüllt hast (verspätete Abgabe) bekommst du auch kein sehr gut.

Bei den Noten, die schlechter als sehr gut sind gibt es einen größeren Spielraum.

Du bekommst keine 1 und du hast auch nichts davon, wenn die anderen jetzt noch eine Note schlechter bewertet werden. Außer das sie es dir sehr übel nehmen würden, wenn du deine Lehrerin dazu bringst ihnen eine schlechtere Note zu geben.

Hallo, ich finde das auch sehr unfair und ich finde das du und deine Eltern zum/r Direktor/in gehen solltet und so lange nicht damit aufhören bis deine/eure Lehrerin dir eine andere Note gibt oder sie von eurem/r Direkto/in richtig "ärger" bekommt weil das geht so auch überhaupt gar nicht 

aber es gibt in dieser Hinsicht leider kein richtiges Gesetz, sonst hättet ihr noch mehr machen können. 

Und ich wünsche dir noch viel Glück. 

Ich hoffe ich habe dir mit meiner Antwort ein bisschen geholfen und wen nicht tut es mit leid.

Ich denke sie meint das man für eine 1 eben perfekt sein muss und es bei einer 4 eh nicht mehr so wichtig ist, die anderen hätten ja sonst 5er bekommen. Die einzige Möglichkeit ist, dass deine Eltern mit der Lehrerin reden, vielleicht hilft das.


Lauft2077 
Beitragsersteller
 06.05.2015, 14:38

Das war jetzt nur ein Beispiel.Es gab auch einige die eine 3 bekommen haben oder 2...obwohl die auch später abgegeben haben....bei denen wurde die Note nicht verschlechtert

Es geht mir nur ums Prinzip

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Wenn die Lehrerin sagt, vor den Ferien abgeben , dann heißt das vor den Ferien abgeben.  Beschweren gilt nicht. Das war die Regel die befolgt werden mußte.

,Seit dem es Schulnoten gibt, werden diese willkürlich, subjektiv, unfair, ungerecht oder wie auch immer vergeben. Nenn es wie Du willst. Übrigens, in Untersuchungen mehrfach nachgewiesen.

Ich kann nachvollziehen, wenn Du Dich benachteiligt fühlst, wenn etwas, was objektiv vergleichbar ist, unterschiedlich bewertet wird. In Deinem Fall der Abgabetermin, der zur Benotung herangezogen wurde. Wenn er ein Bewertungskriterium ist, müsste er bei allen die gleiche Berücksichtigung erfahre.

Ich würde sagen, in Deinem Fall ist der Grundsatz der Gleichbehandlung missachtet worden. Siehe die Ausführungen im Punkt Beurteilungsspielraum auf folgender Internetseite (etwas nach unten scrollen):

www.das.de/de/rechtsportal/schule-und-unterricht/noten-zeugnis/notengebung-schule.aspx

Es ist schwer, Deine Chancen auf Durchsetzung einer fairen Bewertung zu beurteilen. Es ist wie im richtigen Leben. Recht haben bedeutet nicht, Recht zu bekommen. Meine Empfehlung: Besinne Dich Deiner Fähigkeiten und kümmere Dich nicht um die Bewertungen derselben.

Gruß Matti