kino gehen auch wenn etwas jung?
Hey leute, ich hatte mit meinen 2 freundeninnen vor, ins kino zugehen. Nun ist es so ich und meine andere Freundin sind 14 und meine Beste Freundin 13.
Wir wollen halt den mario film noch so 19 uhr irgendwas anschauen, er geht aber wahrscheinlich länger als 20 uhr.. Dürfte meine Beste Freundin trozdem mit uns ins Kino, länger als 20 uhr?
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/RealTyLee/1648157076300_nmmslarge__0_0_934_934_9fa739cd3852201470f5fd80e2006caa.jpg?v=1648157076000)
Ab 20 Uhr dürfte sie nicht, aber wenn der Film vor 20 Uhr beginnt, dann ist es kein Problem. Für die meisten wäre es auch kein Problem nach 20 Uhr zu gehen, weil kontrolliert wird nur in bestimmten Fällen.
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Minderjährige Kinobesucher dürfen ab 6 Jahren selbständig ins Kino gehen, vorausgesetzt natürlich, der Film ist von der FSK für sie freigegeben.
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Aber eben nur in Vorfuehrungen, die spaetestens um 20 Uhr beendet sind.
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Nein ab 20 Uhr dürfen die nicht mehr rein. Wenn’s 19 Uhr ist dann ist es erlaubt, wann der Film endet, hängt eben vom Film ab.
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Und abgesehen davon; interessiert das keinem auch. Ich bin mit 12 in Filmen ab 16 nach 20 Uhr gewesen.
Ich kann sagen dass sowas eher selten kontrolliert wird, man wird nicht verhaftet, kommt nichts in Gefängnis und man stirbt nicht.
Aber auch so; ist es kein Problem.
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Du irrst! Das Jugendschutzgesetz ist da voellig eindeutig. JuSchG § 11 Abs. 3:
Unbeschadet der Voraussetzungen des Absatzes 1 darf die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen nur mit Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet werden
1.
Kindern unter sechs Jahren,
2.
Kindern ab sechs Jahren, wenn die Vorführung nach 20 Uhr beendet ist ...
Entscheidend ist also das Ende der Vorfuehrung, nicht der Beginn.
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Die Dreizehnjaehrige darf ohne Begleitung durch eine erziehungsbeauftragte oder personensorgeberechtigte Person nur in Vorfuehrungen eingelassen werden, die spaetestens um 20 Uhr beendet sind. Du als Vierzehnjaehrige sowie deine ebenfalls vierzehnjaehrige Freundin duerft in Vorfuehrungen eingelassen werden, die spaetestens um 22 Uhr beendet sind.
Die Vierzehnjaehrigen duerfen also rein, die Dreizehnjaehrige nicht.
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Nein, darf sie als Kind im Sinne des Jugendschutzgesetzes nicht.
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Ich glaube aber nicht das die Mitarbeiter im Kino das Jugendschutzgesetz gelesen oder dabei haben.
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Natuerlich sind den Kinobetreibern die ihr Gewerbe betreffenden gesetzlichen Vorschriften bekannt.
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(1) Veranstalter und Gewerbetreibende haben die nach den §§ 4 bis 13 für ihre Betriebseinrichtungen und Veranstaltungen geltenden Vorschriften sowie bei öffentlichen Filmveranstaltungen die Alterseinstufung von Filmen oder die Anbieterkennzeichnung nach § 14 Abs. 7 durch deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen.
Also ja, die Betreiber müssen das Gesetz sogar aushängen.
Das sieht das JuSchG aber anders.
(3) Unbeschadet der Voraussetzungen des Absatzes 1 darf die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen nur mit Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet werden
2.
Kindern ab sechs Jahren, wenn die Vorführung nach 20 Uhr beendet ist