Kindesvater will spontan kommen?

Strolchi2014  14.12.2022, 14:49

Hat er Besuchsrecht ? Habt ihr beide das Sorgerecht ?

sabinebine20 
Beitragsersteller
 14.12.2022, 14:54

Nein, momentan hat er kein besuchsrecht, bis er es nicht beantragt hat. Ja haben wir noch, ich habe schon ein Antrag auf alleinigesorgerecht bei der richterin eingereicht.

7 Antworten

Antworte ihm, dass du ihn in der aktuellen Situation zum Schutz der Kinder und dir nicht reinlassen wirst.

Und er entweder den Videoanruf akzeptiert oder einen Termin in neutraler Umgebung mit Personen die mit aufpassen und zwar zu einem Zeitpunkt, wo es dir ebenso passt.

Das darf er nicht! Ruf die Polizei

Er darf nur zu den vereinbarten Terminen kommen

Ausserdem kannst du bei Jugendamt für die Zukunft begleitete Termine ausmachen, die sind dann dort in einen Raum und es passt jemand auf

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Sehr viel erlebt

sabinebine20 
Beitragsersteller
 14.12.2022, 14:55

Ich habe ihm schon seit längerer Zeit die Kontakt Daten gegeben, das die besuche im kinderschutz Zentrum stattfinden sollen. Aber scheinbar will er das nicht.

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ToffeeFee50  14.12.2022, 15:24
@sabinebine20

Das interessiert überhaupt nicht, was er will. Schütze dich. Sei immer zum Termin im Kinderschutzzentrum und will er anderweitig Kontakt rufst du die Polizei wenn er kommt und das sag ihn auch so

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Keine Ahnung wa szu tun ist aber was ich aus eigener Erfahrung weiß ist, dass wenn der Vater nie verlässlich, sonder immer nur spontan und selten für die Kinder da ist, gar kein Kontakt einfacher und besser für die Kinder ist.

Von welcher Schuld genau sprichst du denn überhaupt? Was soll deine Schuld sein?

Wenn du verplant bist, bist du verplant und kannst dich jetzt nicht mit dem Vater deiner Kinder treffen - Ende und Over. Niemand kann von dir verlangen, dass du spontan alles stehen und liegen lässt, nur weil jemand mit den Fingern schnippt.

Soll er dir zukünftig sagen, wann er kommen will und entsprechend plant ihr dann ein Zusammentreffen - so wie das normale Menschen üblicherweise machen^^

Laut gewaltschutz und Richterin, darf ich ihm verwehren in meine Wohnung zu kommen, bis er nicht von selber einen Antrag stellt.

Das hast Du in deiner letzten Frage geschrieben .

Also was ist damit ?

Dann sag ihm klipp und klar, das er bei Dir nicht rein kommt und ihr euch woanders, in Begleitung ,trefft.