Kindesvater verweigert die Unterschrift für die Kindesunterhaltsberechnung im Wechselmodell was ist zutun?
Hallo
ich habe einen Antrag gestellt auf Wohngeld
da ich das Wechselmodell und auch das geteilte Sorgerecht mit meinem ex habe möchte die Wohngeldstelle wissen inwiefern Anspruch auf Unterhalt oder Ausgleich besteht .
die Stelle der Beistandschaft gab mir ein Formular zum ausfüllen mit .
der Kindesvater verweigert mir die Unterschrift. Ohne diese wird mein Antrag nicht weiter bearbeitet .
ich bin verzweifelt und weiß nicht was ich tun soll .
2 Antworten
was habt ihr denn als gegenseitigen unterhalt vereinbart? in der regel ist bei einem wirklichen wechselmodell kein unterhalt fällig da beide eltern diesen durch betreuung leisten.
das solltest du mit deinem wohngeld-sb besprechen. könnte auch sein das kv durch solche stunts deinerseits das wechselmodell beendet und von sich aus zum residenzmodell wechselt - sprich kind bleibt bei ihm und du wirst unterhaltspflichtig.
yup jeder seinem eigenem kind. dann muss mutti eben arbeiten gehen oder das kind bei vati lassen wenn sie sich den unterhalt nicht leisten kann.
Deinen Kommentar finde ich persönlich zu überzogen. Ich habe Wohngeld beantragt und man forderte mich dazu auf den Unterhalts Anspruch berechnen zu lassen sonst wird mein Antrag nicht weiter bearbeitet . Demzufolge bin ich dazu verpflichtet die Unterschrift des Kindesvaters einzuholen . Auch die Wohngeldstelle hat ihre Richtlinien.
echt welchen unterhalt habt ihr denn gemeinsam vereinbart? was zahlst du und was der vater? wenn er 50% betreut, gibts keinen unterhalt. das weißt du doch selber.
Beantrage die vorläufige Bewilligung des Wohngeldes. Wenn das mit dem Unterhalt geklärt ist, kommt allerdings dann zu Neuberechnung und das zuviel gezahlte Wohngeld wird dann zurück gefordert bzw. wenn noch anspruch besteht verrechnet.
Wenn du das nicht möchtest, kann dein Antrag nicht weiter bearbeitet werden und dann abgelehnt.
Ok gut zu wissen . Wenn der Kindesvater also die Unterschrift verweigert muss ich mir also einen Anwalt nehmen ? Soll ich dann als Beweis den Schriftverkehr der Wohngeldstelle vorlegen ?
Auchh beim Wechselmodell sind die Eltern zum Kindesunterhalt verpflichtet, der besserverdiende Part untersützt den weniger verdienenden, vor allem dann wenn Sozialleistungen bezogen werden sollen.