Kindergeldanspruch?
Ich habe am 24.02 einen Ausbildungsvertrag für 1.9 unterschrieben, und soll jetzt nachträglich nachweisen das ich von 30.3 bis 1.9 ausbildungssuchend war. Meine Frage: zählt der unterschriebene Ausbildungsvertrag daher als Grund das ich Kindergeldanspruch habe? Ich bin 21 und habe am 30.3 mein Studium auslaufen lassen. Habt ihr Tipps oder irgendwelche Dinger die ihr mir zu diesem Thema sagen könnt?
alles ist wichtig, ich habe von dem Thema keine Ahnung. 🙏🙏
2 Antworten
Für eine Kindergeldzahlung der Eltern mußt du laut dem "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse nur eine dieser 4 Voraussetzungen erfüllen:
Da du den Punkt 3 bereits seit dem 24.02.2023 efüllt hast, haben deine Eltern 6 Monate rückwirkend Kindergeldanspruch: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
Nachzulesen auf den Seiten 12 und 15
PS: Da du doch bereits seit dem 24.02.2023 einen Ausbildungsvertrag in der Tasche hast, warst du doch vorher auch Ausbildungsplatzsuchend!?
Deine Eltern sollen da nicht locker lassen - der Bearbeiter kennt nicht mal das eigene "Merkblatt Kindergeld" :-((
Gruß siola55

Wurde alles gemacht, die Post haben wir auch erst gestern bekommen, das konnte damals aber keiner wissen das man 8 Monate später von jetzt auf gleich sämtliche Papiere angeben muss
kindergeld bekommen erziehungspflichtige eltern !
Ja das Geld bekommt auch meine Mutter, trotzdem muss ja ICH nachweisen das ich ausbildungssuchend war
Natürlich hätten deine Eltern schon den den Studienabbruch als Veränderung mitteilen müssen inkl. diese Änderung mit der Ausbildung und mit dem Ausbildungsvertrag in Kopie als Anlage...