Kindergeld?

2 Antworten

In der regulären Studienzeit darfst Du in der Woche nicht mehr als 20 Stunden arbeiten, sonst kannst Du tatsächlich den Studentenstatus und somit möglicherweise auch den Anspruch auf Kindergeld verlieren.

Durch den Wegfall des Studierendenstatus entfällt auch dein Anspruch auf Kindergeld. Es ist völlig gleichgültig, wann du arbeitest - bei mehr als 20 Stunden bist du im Hinblick auf all solche Aspekte kein (Vollzeit-)Student mehr.