Kennt sich jemand mit dem OEG (Opferentschädigungsgesetz) aus, bzw. mit dem "Nachfolger"?

1 Antwort

Was willst du mit so einem Brief bewirken?

Generell solltest du dich lieber an eine simple Regel halten: wenn man in einer rechtlichen Auseinandersetzung mit jemand anderem ist, kommuniziert man nicht mit ihm. Jedenfalls auf gar keinen Fall in nachweisbarer Form.

Das überlässt man dann seinem Rechtsanwalt.

Davon abweichen kann, wer sich selbst im Recht auskennt. Sonst niemand.


Regina3 
Fragesteller
 12.05.2024, 00:45

Das Rechtliche war (etwa) 1996/1997. Es geht um einen Abschluss geistiger Art.

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Regina3 
Fragesteller
 12.05.2024, 13:45
@DocPsychopath

1996 Anzeige mit Verurteilung. 2006 Antrag OEG-Rente, wurde bewilligt, seither kleine monatliche Rente. Nun wäre es gut, als einen Abschluss, auch schriftlich verzeihen zu können. Ich kann nicht einschätzen, ob Verzeihen per Brief riskant ist. Im schlimmsten Fall würde die Rente gestrichen - evtl. muss der Täter sie nämlich dem Amt zahlen und würde dann versuchen, diese Pflicht los zu werden ...

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DocPsychopath  12.05.2024, 16:23
@Regina3

Die Rente basiert auf dem Umstand, dass Du Opfer bist. Nicht auf Verzeihen.

Opfer bleibst du doch.

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