keine Zeit für Pflichtpraktikum, Studium?
Ich habe ein Problem, also für mein Studium muss man ein Pflichtpraktikum machen, dafür ist aber in den 6 Semestern Regelstudienzeit auch keine Zeit vorgesehen , trotzdem wird verlangt, dass man es bis zum 4ten Semestern nachweist, anscheinend ist es auch nötig, um Prüfungen schreiben zu können.. D.h. eigentlich müsste jeder zwangsweise 1 Jahr aussetzen oder eben es in mehreren Semesterferien ableisten, wobei dafür aber auch selbst dann nicht genug Zeit da ist, denn die Semesterferien sind nicht lang genug. Es gibt kein Praxissemester (
Das wusste ich nicht, wurde mir bei der Studienberatung auch nicht gesagt. Im Gegenteil es wurde mir gesagt, es gäbe ja kein Vorpraktikum , also bin ich davon ausgegangen, dass man für das Pflichtpraktikum später noch Zeit zugewiesen bekommt..
Würde ich jetzt ein Praktikum machen, würde sich das ganze Studium um 1 volles Jahr wieder verlängern, weil ich Vorlesungen verpasse ,die aufeinander aufbauen. Ich studiere schon 10 Semester.
Ich muss dieses Praktikum auf jeden Fall nicht für mich machen , um zu wissen was ich will, denn wenn ich dieses Studium nicht mache, werde ich schon nicht mehr wechseln, sondern aufhören zu studieren, aber es gefällt mir wirklich und ich kann mir nix anderes vorstellen.
Ich habe die letzten Nächte kaum geschlafen und weiß nicht was ich tun soll, damit sich mein Studium nicht verlängert.
2 Möglichkeiten:
a) Meine Lage persönlich jetzt vorzeitig dem Prüfungsausschuss schildern und sie darum bitten, dass sie mich am besten das Praktikum in 3 Semesterferien ableisten lassen und ein Teil kurz vor dem Bachelor. (Also übernächsten Sommer)
b) Es so machen wie manche meiner Kommilitonen , die wirklich nix vom Praktikum gewusst haben und sich einfach für Klausuren angemeldet haben und zugelassen wurden, obwohl sie kein Praktikum nachgewiesen hatten. ( im 8ten Semester! also 5 Semester lang haben die das so gemacht) :D
Ich würde sozusagen keine "schlafenden Hunde" wecken und einfach darauf hoffen , dass ich mich in der Mitte des Semesters elektronisch anmelden kann ohne Probleme zu bekommen und nachher hoffentlich dann auch auf der Zulassungsliste stehe, kurz vor den Prüfungen. Und wenn das nicht klappt erst dann, wende ich mich an den Prüfungsausschuss. Und wenn sie ablehnen, habe ich wenigstens mir Wissen in dem Semester angeeignet und kann nächstes Semester nach abgeleistetem Praktikum diese Klausuren nach 1 halben Jahr Pause schreiben.
Meint ihr das Praktikantenamt und der Prüfungsausschuss haben Nachsicht mit meiner Lage und können situationsbedingt eine Ausnahme machen, wenn ich ihnen wirklich klar mache, dass ich zielstrebig bin und einen Plan habe und natürlich schon Praktikumsstellen für die Ferien oder streichen sie mich erst Recht aus den Zulassungslisten, wenn ich es ihnen erkläre?
3 Antworten
Ich würde dir auf keinen Fall raten, das Praktikum unter den Tisch fallen zu lassen und zu hoffen, dass es keiner merkt. Dadurch verschiebt man Probleme nur und gerade in dem heiklen Punkt solltest du so bald wie möglich Klarheit haben.
Ich kann dir nur empfehlen, dich an die Studien- oder Prakitkumsberatung zu wenden und gemeinsam mit denen zu überlegen, was du tun kannst. Die Aufteilung in mehrere Teilpraktika ist nicht unüblich, das könnte also über mehrere Semester hin funktionieren. Vielleicht kannst du dafür auch ein Urlaubssemester einbauen?
Insgesamt finde ich es aber schon etwas merkwürdig, dass dieses Praktikum so unverhofft auftaucht und auch deine Kommilitonen davon nichts wussten. Noch merkwürdiger ist, dass die Prüfungsanmeldung trotzdem klappt und/oder dass ihr das Praktikum nicht schon bis zum vierten Semester nachgewiesen habt und trotzdem weiterstudieren durftet. Bist du sicher, dass du in der für dich gültigen Studienordnung geschaut hast?
Aber wie dem auch sei, dazu, das zu unterschlagen, kann zumindest ich dir nicht guten Gewissens raten. Ich würde lieber mit offenen Karten spielen und wissen, woran ich bin.
Beste Grüße!
Wenn davon nichts in der Prüfungsordnung steht, dann ist das ein Grund mehr, dich mal vor Ort über die Notwendigkeit des Praktikums zu erkundigen. Die PO ist eines der ganz wenigen Dokumente, die den Studienablauf tatsächlich verbindlich regeln. Was in der PO steht, gilt. Was in irgendwelchen Richtlinien steht, ist demgegenüber - meines Erachtens - zweitrangig, solange nicht in der PO auf diese Richtlinien verwiesen wird.
Wie lang soll das Pflichtpraktikum denn gehen? Ich verstehe das Problem nur bedingt. Du hast dich für einen Studiengang eingeschrieben. Welche Punkte, Seminare und Leistungen du in diesem Studium absolvieren musst, kannst du dir bequem aus deinem Informaterial zum Studiengang entnehmen oder in deiner Studienordnung nachlesen.
Deine Regelstudienzeit beträgt 6 Semester. Andere schaffen es wohl z. T: auch bis zum geforderten 4. Semester. Du steckst aktuell im 10. und hast bereits um einiges deine Regelstudienzeit überschritten. Ich kenne deinen Studiengang nicht, ich kenne denn dein Leben nicht, aber: Was machst du während des Studiums überhaupt?
Ich habe semesterweise von 8-18 oder von 8-20 Uhr die Unibank geschrubbt, damit ich in meiner Regelstudienzeit fertig werde. Und ich habe es geschafft.
Ob du das Praktikum für dich brauchst oder nicht, ist dem Prüfungsamt egal. Es ist ein Pflichtpraktikum. Mit welchen Argumenten willst du deine Zielstrebigkeit klar machen? Du bist bereits jetzt schon einige Semester drüber und hast im 10. Semester augenscheinlich gezeigt, dass du dich 10 Semester nicht wirklich mit deinem Studium und den Inhalten auseinandergesetzt hast.
Wie gesagt: Subjektive Einschätzung anhand deines Textes.
Auch wenn ich dieses Fach eigentlich nicht so lange studiert habe, trotzdem bin ich solange an der Uni. Teilweise hast du Recht. Ich bin wirklich schlecht. Teilweise etwas zu schlecht, teilweise zu faul und teilweise mach ich mir zu viel Sorgen. Ich hätte bei meinem ersten Studiengang bleiben sollen, den ich auch mochte und hätte den zu Ende studieren sollen. und nicht 2 .
Bei uns ist die Durchschnittsstudienzeit von den beiden Studiengäng 8 und 9 Semester! Wenn ich die Zusammenzähle plus Master bin ich 30! . und ich bin nicht besser als der durchschnitt. Ich weiß auch nicht warum ich 2 Bachelorstudiengänge angefangen habe und jetzt habe ich 2 halb fertig und weiß nicht weiter. :(
Ja also ich habe was anderes studiert. Ein ganz anderes Studienfach. Eigentlich komme ich erst ins 5te. Und wuerde in insgesamt 8 dann fertig werden, was etwas zu lang ist, aber das ist bei uns auch die Durchschnittszeit. Also Nein, die meisten anderen machen es auch 8 Semestern
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass sie bei dir eine Ausnahme machen. Dann müssten sie es rein theoretisch auch bei den anderen machen. Wenn das Praktikum so in der prüfungsordnung steht, muss es auch gemacht werden. Damit musst du dich abfinden. Andere müssen das ja genau so wie du. Es war ja deine Aufgabe, diese Ordnung zu lesen, das kann und sollte man von einem Studenten erwarten dürfen. Wenn du dies zu spät tust, ist das deine eigene schuld.
Es steht nicht in der Pruefungsordnung, es steht in den Praktikantenrichtlinien. Aber das was du mienst, habe ich mir auch schon gedacht...
Wenn weder in der prüfungs Ordnung, noch im modulplan etwas dazu steht, wundert mich das aber. Wenn es darin auch keinen Verweis zu den praktikantenrichtlinien gibt, solltest du dich lieber noch einmal erkundigen, ob dieses Praktikum überhaupt Pflicht ist.
Weiter studieren darf man, man wird ja nicht deswegen komplett rausgeworfen, aber eventuell keine Pruefungen schreiben, obwohl von dem Praktikum auch nichts in der Pruefungsordnung steht. Nur in den Praktikantenrichtlinien steht dass man den Bericht zu den Pruefungen abgeben sollte, und das habe ich praktisch zufaellig entdeckt.
ein Urlaubssemester kann ich machen, das ist nicht das Problem, sondern eher das 1 ganzes Jahr direkt weg ist. nicht nur ein halbes und ich bin schon zu lange an der uni, meiner meinung nach. Die vorlesungen haengen zusammen. Aufteilen darf man das Praktikum , das steht dort genau.