KEINE TROLLFRAGE! Mein Freund ist Lehrer an einer Berufsschule und hat mich mit einer Schülerin betrogen. Ich will es dem Direktor erzählen. Wäre das machbar?
Ich bin gerade einfach nur noch wütend und habe das Bedürfnis zum Direktor der Schule zu gehen und es ihm zu sagen. Und hoffe dann das mein Ex gefeuert wird.
Kann ich das machen oder denkt ihr das es keine gute Idee Ist?
18 Antworten
Ich kann Dich schon verstehen und es ist ja auch eine Straftat (Missbrauch von Schutzbefohlenen), aber ich sehe da ein Problem, wenn es darum geht, Deine Aussage zu beweisen. Wenn Dein Exfreund und seine Schülerin es leugnen, dann passiert auch nichts, da Du nichts beweisen kannst. Um nur mit Deiner Aussage etwas zu erreichen, müsstest Du Fotos oder sowas haben. Wie alt ist die Schülerin eigentlich? Weißt Du das?
Lasse es bitte ,bitte sein, stecke die Energie lieber in den Aufbau einer neuen Beziehung !
Super...jetzt lässt du schon Antworten löschen, weil sie dich kritisieren?
Wer bist du? Hitlers Klassenwart? Das ist auch ein Doppelmoralist. Vielleicht wird das dein neuer Freund!?
Egal...
Ich hoffe das du verstehst, dass es nur dein EGO ist, was verletzt ist.
Der moralische Kompass deines Freundes ist voll im A....
Aber rechtlich ist alles sauber.
Und das musst du verstehen.
Solange er sie nicht bevorzugt, was soll daran dann verboten sein, dass er eine Erwachsene durchknattert!?
Was genau spricht dagegen?
Ein Verhältnis zwischen Boss und Sekretärin ist auch ok
Danke AliceVonKrolock. Das hört sich ja schon mal nicht allzu schlecht an. Evtl. lasse ich mich bei einem Anwalt beraten.
Wie gesagt, ich kenne mich da juristisch gesehen nicht aus. Hast Du vielleicht einen Anwalt in Deinem Bekanntenkreis, der Dich vielleicht gratis beraten würde? Eine Beratung beim Anwalt kann teuer werden und wenn dann rauskommt, dass es nicht strafbar ist, bist Du die Blöde, die auch noch Geld dafür ausgegeben hat. Verstehst Du, was ich meine?
Aber alleine schon deshalb das er sie anderen Schülern bevorzügen könnte, sollte es nicht erlaubt sein!
Oh man, wieder jemand der bereit ist, sich die Finger zu verbrennen - alles aus gekränkter Eitelkeit.
Lasse ihn doch ziehen! Böses Blut hat noch nie was gebracht außer Tränen und endloser Hilflosigkeit.....
Am Ende bist Du doch obendrein "die dumme".... ein Gerichtsverfahren mit unsicherem Ausgang viel, viel, zu viel "Ehre" für "Partnerschafts-betrug" .....
Sei froh, ihn jetzt schon erkannt zu haben, ohne schmutzige Scheidung mit betroffenen Kindern etc.
Ein wirklich guter Rat :
Tue Dir einen Gefallen und lasse deinen Rachegedanken fallen
20 Jahre ist sie glaube ich. Ich weiß es nicht ob sie es vor dem Rektor gestehen würde.
Hahaha...20 Jahre? Da wird niemand gegen Anklage erheben. Der Staatsanwalt wird einmal den Finger heben und sagen: "Das darfst du aber eigentlich nicht!".
Die Verhältnismäßigkeit wäre nicht gegeben.
Ich habe mich mal ein bisschen im Internet umgesehen, wie das mit volljährigen Schülern aussieht. Es scheint gewissermaßen eine juristische Grauzone zu sein.
Unter das gesetzliche Verbot scheint es nicht zu fallen, aber unter das moralische, den betreffenden Lehrern drohte (in den Fällen von denen ich gelesen habe) zwar keine Verurteilung, aber eine Zurückstufung, eine Gehaltskürzung oder "Entfernung aus dem Lehramt" (Zitat eines Anwalts in einem Anwaltsforum), es waren aber immer Einzelfallentscheidungen, um die es in diesen Foren oder Artikeln ging. Teilweise musste auch eine der beiden Parteien, meist der Lehrer, die Schule verlassen.
Um das, was ich gelesen habe zusammenzufassen: Wenn Dein Exfreund zum Zeitpunkt des "Vergehens" die Schülerin unterrichtet hat, kann also eventuell etwas passieren, aber wenn sie zu der Zeit nicht in seinem Unterricht war, dann wird eher nichts passieren.
Aber ich bin kein Jurist, kenne mich also nicht aus und es kann gut sein, dass das alles schon so alte Beiträge waren, dass es mittlerweile anders aussieht.
Der Staatsanwalt wird einmal den Finger heben.....
In der heutigen Zeit ? Sicher nicht einmal das. Der Staatsanwalt hat den Tisch stapelweise voll mit Fallakten liegen, da beschäftigt der sich doch nicht mit sowas ....
Ich denke nicht das die Schülerin es leugnen würde. Sie wusste nichts von mir. Sie hat es durch mich erfahren. hab kurz mit ihr geredet und gesagt das ich seine Freundin bin. Sie reagierte sehr angepisst danach. Ich denke sie könnte evtl. gerade deshalb die Wahrheit sagen
Ah, okay. Glaubst Du, sie würde auch vor ihrem Direktor die Wahrheit sagen? Wie alt ist sie denn ungefähr?
Was bringt es dir persönlich? Nix. Dir geht es dadurch nicht besser, der Schmerz wird dadurch nicht geringer, du denkst noch genauso oft über die Ursache nach.
Genausogut könntet ihr beide euch auch aussprechen, es wie vernünftige Erwachsene regeln und gemeinsam entscheiden ob sich die Fortführung der Beziehung lohnt.
warum? Ich will nichts mit einem Betrüger weiterführen. Ist doch mein gutes Recht!
Ja. das ist dein gutes Recht. Aber mach dich doch selbst durch billige Rache nicht so klein. Was soll das?
mit dem A.loch will ich nichts mehr weiterführen. Der kann zum Teufel gehen.
Nanana...mit dem Niveau bist du übrigens kein Stück besser als er...
Ohne Beweise hat das keinen davon.
Und besser geht es dir dabei auch nicht wenn du versuchst ihm sein Beruf dadurch zu ruinieren.
Er hat sich den Beruf dadurch selbst ruiniert, es ist verboten etwas mit seinen Schülern anzufangen.
Wie alt ist die Schülerin denn? ich meine, an einer Berufsschule können ja auch 18 jährige Schülerinnen sein .
In dem Falle wäre es ja keine Beziehung mehr von "Schutzbefohlenen", also quasi legal.
Auch wenn dein Ärger verständlich ist - nur hast Du das echt nötig ? Nicht dass Du dir am Ende selbst schadest - Liebe kann das ja wohl schon lange nicht mehr sein .
Wozu die Rache, hätte Dir ja auch mit irgendeiner anderen passieren können ...
Der einzige Kommentar der hier richtig ist!
Selbst wenn es zum Staatsanwalt geht, wird der nur 1x den Finger heben, weil die Verhältnismäßigkeit nicht stimmt, da das potentielle "Opfer" wohl sogar 20 Jahre alt ist...
Hinsichtlich der strafrechtlichen Norm des § 174 StGB haben Sie zutreffend erkannt, dass dieser nicht einschlägig ist. Dem von § 174 StGB geschützten Personenkreis unterfallen nur Minderjährige unter 18 Jahren Alter, d.h. gleichsam 18jährige oder ältere Personen sind von dieser Vorschrift nicht erfasst, da diese mit Erreichen der Volljährigkeit in der Regel auch selbstbestimmend handeln dürfen.
o.g. Artikel steht bei frag einen Anwalt.de
bevor sich hier alle weiter aufregen, er hat sich nicht strafbar gemacht, selbst wenn du zum Direktor gehst, machst du dich zwar lächerlich, aber passieren tut ihm nichts
toll Danke schön -_- Sollte es evtl aber. Ich finde es nicht in Ordnung das Lehrer und Schüler was miteinander haben. Egal ob die Schülerin volljährig ist
Ach komm, sei mal ehrlich. Wenn es irgendein Kollege deines Ex gewesen wäre, den du nicht kanntest, würde dir die Sache doch am Allerwertesten vorbei gehen. Tarne deine Empörung doch bitte nicht mit Moralin. So was hasse ich.
Ach so. Wenn also dein Ex etwas mit einer Kollegin gehabt hätte, wäre das für dich also voll in Ordnung. Mensch Mädel, sei doch ehrlich. Du bist sauer, da hast du auch jedes REcht zu. Du willst dich rächen. Ok, kannst du machen. Aber sei wenigstens ehrlich und gebe dem Ganzen nicht noch einen moralischen Anstrich.
Aber sie ist sic trotzdem seine Schülerin? Alleine schon das er sie anderen Schülern bevorzügen könnte, sollte es nicht erlaubt sein!
Nur weil du dir das wünscht, wird keine neue Strafe eingeführt
meine Mutter kennt jemanden. Der würde es evtl. gratis machen. Ich muss nachfragen. Danke