KEINE MUSIK Konzert, Alter?

1 Antwort

wir sind ja aber in deutschland und da sind konzerte ab 16 erlaubt.

Nein, in Deutschland gibt es gar keine gesetzlichen Altersbeschraenkungen bei Konzertveranstaltungen. Es handelt sich immer nur um Regelungen des jeweiligen Veranstalters und die sind voellig unterschiedlich.

Hier die entsprechenden Regelungen des Veranstalters der Veranstaltung, die du besuchen willst:

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen unsere Veranstaltungen nur unter der Einhaltung folgender Regeln besucht werden:
Kinder unter 8 Jahren: Kindern unter 8 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person untersagt.
Kinder unter 14 Jahre: Kindern im Alter von unter 14 Jahren (8 Jahre bis 14 Jahre) wird nur in Begleitung ihrer erziehungsberechtigten Person (i.d.R. Eltern) Zutritt zur Veranstaltung gewährt.
Jugendliche von 14 - 16 Jahren: Jugendlichen im Alter von 14 bis 16 Jahren wird nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person oder einer erziehungsbeauftragten Person Einlass gewährt. Die Erziehungsbeauftragte Person muss mindestens 18 Jahre alt sein, einen Personalausweis und eine schriftliche Erziehungsbeauftragung (sog. „Muttizettel“) vorlegen. Der schriftliche Erziehungsauftrag muss von einer personensorgeberechtigten Person vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein.
Jugendliche von 16 - 17 Jahren / unter 18 Jugendliche ab dem Alter von 16 Jahren benötigen keine Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person für den Zutritt zu unseren Veranstaltungen, sofern diese bis 24 Uhr beendet sind.
Was versteht man unter einer „erziehungsbeauftragten Person“? Eine erziehungsbeauftragte Person ist eine volljährige Person, die im Auftrag und an Stelle der personensorgeberechtigten Personen (i.d.R. die Eltern) bestimmte Erziehungsaufgaben zeitlich Begrenzt wahrnimmt (z.B. Begleitung / Aufsicht). Im Fall einer Begleitung durch eine erziehungsbeauftragte Person ist eine schriftliche Erziehungsbeauftragung, sog. „Muttizettel“ erforderlich. Der „Muttizettel“ wird mit dem vorhandenen Personalausweis der Begleitperson abgeglichen und auf Vollständigkeit überprüft. Gegebenenfalls muss die erziehungsberechtigte Person eine Kopie des Personalausweises der personensorgeberechtigten Person vorlegen.

Cecille67 
Beitragsersteller
 20.01.2025, 10:21

also darf ich dort ohne begleitung hin?

DerCaveman  20.01.2025, 10:26
@Cecille67

Laut den Regelungen des Veranstalters brauchst du keine Begleitung, sofern die Veranstaltung vor Mitternacht beendet ist. Das wird sie ja wohl auch sein.