Keine AU. Was tun?

4 Antworten

Also erstens gibt es nicht nur einen Arzt, zur Not geht man wo anders hin. Und Ja, es kann als Urlaubstag angerechnet werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Abitur 2016

Familiengerd  15.11.2021, 17:05
Und Ja, es kann als Urlaubstag angerechnet werden.

Nein, darf es grundsätzlich nicht, weil Urlaub der Erholung dient und nicht dem Ausgleich unentsch78uldigter Fehltage!

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xleamarie 
Beitragsersteller
 15.11.2021, 11:56

Habe es auch schon bei anderen Ärzten probiert aber diese können mir leider auch keine mehr Ausstellen

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BeYouHP7  15.11.2021, 11:57
@xleamarie

Ja jetzt nicht mehr, aber zu dem Zeitpunkt als du krank warst

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Verlangt dein Arbeitgeber überhaupt eine AU bei nur einem Fehltag?

Falls ja, dann wird dir ggf. ein Urlaubstag abgezogen und es gibt vllt noch ein Gespräch mit deinem Chef.

Tipp fürs nächste Mal: Einfach zum Arzt hingehen und Wartezeit mitbringen oder zu einem anderen Arzt gehen.


Familiengerd  15.11.2021, 17:08
wird dir ggf. ein Urlaubstag abgezogen

... was aber grundsätzlich nicht erlaubt ist, weil Urlaub der Erholung dient und nicht dem Ausgleich unentschuldigter Fehltage!

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Callidus89  15.11.2021, 19:03
@Familiengerd

Nicht, dass ich dem FS etwas unterstellen möchte.

Aber soll auch Leute geben die sich an unentschuldigten Fehltagen äußert gut erholen. Manche sogar auch an entschuldigen Fehltagen. Man könnte meinen, sie wären nie krank gewesen.

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Normalerweise wird dir dann Urlaub abgezogen..

Das nächste mal fährst du dann ohne Termin zum Arzt und bringst Wartezeit mit oder lässt dir vor Ort einen Termin geben, aber mit Bescheinigung, dass du da gewesen bist


Familiengerd  15.11.2021, 17:07
Normalerweise wird dir dann Urlaub abgezogen..

Das ist grundsätzlich aber nicht erlaubt, weil Urlaub der Erholung dient und nicht dem Ausgleich unentschuldigter Fehltage!

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Patilla9  16.11.2021, 07:28
@Familiengerd

Es diente allerdings zur Erholung, da der AN ja krank war. Zwar nicht im Sinne des Erfinders, aber immerhin zur Erholung..

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Halbammi  15.11.2021, 12:03

"normalerweise" ist das untenschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz und der AG kann das "kulanterweise" in einem Urlaubstag verwandeln, anstatt eine Abmahnung auszusprechen oder ggf sogar eine Kündigung ( im Wiederholungsfall)

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Patilla9  15.11.2021, 12:34
@Halbammi

Da hast du Recht, aber es ist auch möglich das in einen Urlaubstag umzuwandeln, wenn der AG mitmacht.

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Halbammi  15.11.2021, 17:48
@Patilla9

so und nicht anders hatte ich es bereits geschrieben

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Patilla9  16.11.2021, 07:28
@Halbammi

Ich wollte nur deutlich machen, dass die Frage beantwortet wurde, denn diese lautete, ob es möglich sei. Wenn ich dann schreibe "Normalerweise", so wie es bei uns im Betrieb gemcht wird, dann ist es auch nicht unmöglich.

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Sag doch einfach wie es ist. Die Ü70 stürmen derzeit die Ärzte um sich boosterm zu lassen und du konntest dir deshalb die AU nicht rechtzeitig beschaffen, obwohl du es mehrmals versucht hast.

Man kann ja nichts dafür, wenn gerade Pandemie ist und die Regierung, anders als andere Länder, zu keiner vorausschauende Organisation fähig ist.


Halbammi  15.11.2021, 12:04

Der AG kann da auch nichts für, wenn jemand nur einen Tag "krank" ist

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GrandVoyager  15.11.2021, 12:10
@Halbammi

Es gibt einen Unterschied zum Sommer. Wenn man Nachrichten sieht, kann man den Unterschied kennen.

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Halbammi  15.11.2021, 17:47
@GrandVoyager

ich behaupte das wenn man wirklich krank ist, zu seinem Hausarzt geht und sagt "ich bin krank, bitte helfen Sie mir". Dann wird er sagen "setz dich hin und warte". und ihn nicht wegschicken. Und über die "Ein-Tages-Krankheiten" mit Blitzheilung muss man glaube ich auch nicht viel mehr sagen

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GrandVoyager  16.11.2021, 00:17
@Halbammi

Wäre ich der FS hätte ich sowieso eine Online Sprechstunde in Anspruch genommen - auf diesen Gedanken kann man kommen, wenn man sich via englischsprachiger indischer Medien über die Vorgänge in Indien im April dieses Jahres informiert hat.

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