Kein Internetanschluss in der Mietswohnung?
Hallo,
Wir sind vor ca. 8 Monaten in eine Mietswohnung eingezogen. An dem Tag der Besichtigung sagte der Vemieter das es kein Internetanschluss in der Wohnung gibt ABER es bis spätestens Ende des Jahres (2023) gelegt werden sollte. Soweit so gut mittlerweile allerdings wird dieses Thema durch eine berufliche Änderung mit Home Office immer bedeutsamer und der Schuh fängt langsam an zu drücken was das Thema anbelangt.
Funk WLAN kommt für uns nicht in Betracht da man so gut wie kein Netz hat, auch damit nicht.
Was habt ihr für Ideen was ich tun kann?
4 Antworten
Nun, es war dir bekannt. Du kannst höflich beim Vermieter nachfragen, ob und wann den ein Internetanschluss getätigt werden wird.
Grundsätzlich sind Vermieter nicht dazu verpflichtet, dir eine Internetverbindung zu ermöglichen, das macht man als Mieter dann auf eigene Kosten.
Steht was im Mietvertrag, dass ein Anschluss bis Datum X zur Verfügung gestellt werden soll?
Dann (ergänzt: also wenn es vereinbart ist und die vereinbarte Frist bereits überschritten ist) könnte man zumindest die Miete mindern, um den Vermieter Beine zu machen.
Ansonsten:
Wenn es definitiv keinen Anschluss gibt (man kann das ja nochmal von den Anbietern prüfen lassen) und auch kein Internetanschluss via Mobilfunk möglich ist (auch das sollte man nochmal von den Anbietern prüfen lassen, denn da hierfür auch andere Frequenzen genutzt werden als für das Mobiltelefon und ggf doch eine Netzabdeckung vorhanden ist), würd es eng mit den Alternativen.
Haben deine Nachbarn denn einen Anschluss und wären bereit dich den mitnutzen zu lassen per LAN-Kabel oder Zugang zum WLAN? Die Kosten könnte man sich ja teilen.
Oder man versucht es mit Internet via Satellit. Über Preise und mögliche Bandbreite kann ich aber nichts sagen.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil, denn was habe ich im ersten Absatz gefragt?
Dein Kommentar ist somit das einzig belanglose hier.
"Dann könnte man zumindest die Miete mindern, um den Vermieter Beine zu machen.
Ansonsten:" Ein Zitat aus deinem Kommentar.
Das ist das , was ich mit rechtsirrig meine. Also stecke dene Rute ein. Ich will den Fs nur vor deinen "Ratschlägen" bewahren
Ich habe klar formuliert, dass Mietminderung nur in Betracht kommt wenn die Mietsache nicht den vertragsmäßig geschuldeten Zustand hat.
Ich hab es in der Antwort noch ergänzt, damit es noch klarer wird.
Theoretisch könnte der FS sogar ab 01.01.2024 die Miete mindern. Schließlich hat der Vermieter die Wohnung wenigstens mündlich so beworben, dass sie bis dahin einen solchen Anschluss bekommt. Da mündliche Absprachen aber schlecht zu beweisen sind und da es dem FS in der jetzigen Lage nichts nützt (außer es wurde schriftlich vielleicht sogar mit früherem Datum als Ende 2023 festgehalten, was zugegeben zwar unwahrscheinlich aber nicht unmöglich ist, daher meine Frage an den FS was denn im Vertrag steht), wollte ich darauf nicht eingehen.
Hallo,
Wenn du einen Anbietervertrag machst kannst du DSL100 durch die Telefonleitung abnehmen. Ist die nicht vorhanden einen Techniker mitbestellen der legt das erforderliche Kabel vom Anschluß im Keller bis in die Wohnung und pappt eine TAE Dose an die Wand, da kann der Router angeschlossen werden und schon hast du Internet und Telefon.
Der Techniker kostet nicht viel, vllt 100€ wenn alles glatt läuft oder gar nichts , muß man beim Vertrags ABschluß aushandeln.
LG
Harry
Der Anbieter legt dir Internet in die Wohnung. Das ist Mietersache
Beine nachen geht nicht, Mietminderung auch nicht, denn gemietet wie gesehen.
Diese Ratschläge sind einfach rechtsirrig und belanglos.