Kein Freistellungsauftrag gestellt?

2 Antworten

Hast du keinen Freistellungsauftrag erteilt, dann führt die Bank die Abgeltungssteuer und ggf. Soli für Kapitalerträge ab.

Dann musst du dir zuviel gezahlte Abgeltungssteuer für Kapitalerträge (z. B. Zinsen) über die Anlage KAP bei der Einkommenssteuererklärung wiederholen. 🤷‍♂️

Zwei Konten sind eher übersichtlich. Du hast insgesamt 1.000 € (zusammen veranlagte 2.000 € Sparerfreibetrag im Jahr. Wenn du nicht über die Grenze kommst aber Kapitalertragsteuer abgezogen wurde, weil du keinen Freistellungsauftrag gestellt hast, kannst du dir di zu viel gezahlte Steuer durch eine Einkommensteuererklärung (Anlage Kap) zurückholen.