Kein Freistellungsauftrag gestellt?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Thema Konto und Freistellungsauftrag.
Ich besitze derzeit noch ein zweites Konto bei einer Bank. Dort habe ich etwas angespart. Allerdings wird dieses Zweitkonto von der Bank bald aufgelöst, da diese sich nur nur auf Auto Finanzierungen spezialisieren in Zukunft. Dieses Geld werde ich dann auf meine Hausbank überweisen.
Ich habe auf diesem zweit Konto keinen Freistellungsauftrag in der Vergangenheit gestellt! So richtig kenne ich mich nicht aus. Es gibt ja eine Art Grenze? Sprich, wenn ich so und so Erträge hatte muss ich Steuern zahlen. Ich denke aber das ich nicht mal über diesen Freibetrag komme.
kann mir da jemand weiterhelfen? Danke im Voraus .
2 Antworten
Hast du keinen Freistellungsauftrag erteilt, dann führt die Bank die Abgeltungssteuer und ggf. Soli für Kapitalerträge ab.
Dann musst du dir zuviel gezahlte Abgeltungssteuer für Kapitalerträge (z. B. Zinsen) über die Anlage KAP bei der Einkommenssteuererklärung wiederholen. 🤷♂️
Zwei Konten sind eher übersichtlich. Du hast insgesamt 1.000 € (zusammen veranlagte 2.000 € Sparerfreibetrag im Jahr. Wenn du nicht über die Grenze kommst aber Kapitalertragsteuer abgezogen wurde, weil du keinen Freistellungsauftrag gestellt hast, kannst du dir di zu viel gezahlte Steuer durch eine Einkommensteuererklärung (Anlage Kap) zurückholen.