Kein Ausbildung, sondern Arbeit?
Hallo. Mein Sohn ist 16, mach gerade Ausbildung, aber der gefällt ihm nicht. Aber für dieses Jahr bewerben zu spät ist.
Er will kündigen, arbeiten gehen und für nächstes Jahr neu Ausbildung suchen.
Darf man so machen. Ich habe gehört dass die Kinder haben 12 Jahre Schulpflicht.
Danke
8 Antworten
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Wenn ich das richtig verstehe befindet sich Ihr Sohn in der Teilzeitschulpflicht und muss eine Schule besuchen wenn er keine Ausbildung ausübt. Es hängt aber auch von seinem Geburtsdatum ab.
Die Vollzeitschulpflicht endet am 30. Juni des Schuljahres, in dem der Jugendliche 15 Jahre alt wird und die Primarschule sowie das 1. und 2. Jahr der Sekundarschule absolviert hat. In Ausnahmefällen, kann die Pflicht auch für einen Jugendlichen enden, der die beiden ersten Jahre noch nicht absolviert hat. Aber sie endet spätestens mit dem 30. Juni des Schuljahres, in dem der Jugendliche 16 Jahre alt wird.
Wenn die Vollzeitschulpflicht beendet ist, beginnt die Teilzeitschulpflicht. Das bedeutet, der Jugendliche ist nicht mehr verpflichtet ganztags eine Schule zu besuchen. Wer eine Lehre macht oder den Teilzeitunterricht besucht, erfüllt auch seine Pflicht.
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Aber für dieses Jahr bewerben zu spät ist.
Für eine Bewerbung ist es nie zu spät!
Gefällt ihm der ganze Beruf nicht, oder gefällt ihm nur der Betrieb nicht?
Da er noch der Schulpflicht unterliegt, kann er zwar die Ausbildung abbrechen, muss dann aber wieder in die reguläre Schule zurück. Er kann dort dann seinen Realschulabschluss nachholen, falls er den noch nicht hat. Oder die einjährige Höhere Handelsschule besuchen. Nur sollte er sich jetzt langsam mal sputen, da die Anmeldefristen laufen! Bis zum Ende des ersten Lehrjahres wird er allerdings noch durchhalten müssen.
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Man ist bis zum 18 Lebensjahr Schulpflichtig! Also dieses Lehrjahr muss er auf jeden fall fertig machen. Es gibt glaub ich auch auffang Klassen, in die will man aber nicht gerade kommen.
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Es gibt eine Teilzeitschulpflicht. die geht in den meisten Ländern 12 Jahre oder bis zum Ende des Schuljahres, in dem man 18 ist. Wenn man in der Berufsschule ist, dann erfüllt man die Schulpflicht.
Eine Übersicht, was in den einzelnen Bundesländern gilt, ist hier zu finden:
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Mit 16 ist dein Sohn noch schulpflichtig, zumindest berufsschul-/teilzeitschulpflichtig.
Aktuell ist dies mit der Ausbildung noch gegeben. Wenn er abbricht wird er nicht "einfach so" arbeiten können, sondern zumindest an einem oder zwei Tagen in eine Schule gehen müssen. Meistens gibt es für solche Jugendliche bestimmte Schulklassen, die ihn dann aufnehmen müssen.
Zudem ist es fraglich, ob er überhaupt eine Stelle bekommt, die mehr ist als ein Minijob. Jugendliche Hilfskräfte werden selten eingestellt.
Wie lange diese Schulpflicht geht, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden - oft geht es bis zum Ende des Schuljahres, in dem man 18 wird. Es kann also auch sein, dass man auch mit 19 noch schulpflichtig ist.
Hier ist eine Übersicht:
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Bis 16 ist man schulpflichtieg und dan bis man 18 ist inden meisten Bundesländer!
Er sollste sich noch für diese jahr um eine ausbildung bewerben den so einafch bekommt er keinen vernüftieg bezahlte arbeit! NOch ist es nicht zu spät für dieses jahr aber er sillte sich ersmal grünldichdan über den enuen beruf infomieren den ein weiterer abbruch bringt ihm nur noch ärger ein!
Man ist nicht bis 18 Schulpflichtig. Ich bin mit der Schule fertig, ohne 18 Jahre alt zu sein.