Kaufverträge im außenhandel schriftlich?

5 Antworten

Viele Kaufverträge bekommen erst durch die schriftliche Form ihre Gültigkeit.
Außerdem hat man dadurch immer einen Beleg und kann ganz genau nachvollziehen, welche Geschäft wie und wann getätigt worden.


SirKermit  18.11.2019, 10:52

"Viele Kaufverträge bekommen erst durch die schriftliche Form ihre Gültigkeit. "

Das ist ein weit verbreiteter Irrtum, es sind nur wenige Bereiche, in denen die Schriftform überhaupt per Gesetz gefordert wird. Aus https://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-kaeufer/muss-ein-kaufvertrag-schriftlich-sein.html

"Nein, ein Kaufvertrag muss nicht schriftlich sein. Das Gesetz geht grundsätzlich von der Formfreiheit aus. Kaufverträge können also auch mündlich (man denke nur an den Brötchenkauf beim Bäcker), per Mail oder übers Telefon geschlossen werden. Es bietet sich aber an, einen schriftlichen und von beiden Seiten unterschriebenen Vertrag aufzusetzen, der den Kaufgegenstand, die Parteien mit Anschrift, den Preis sowie Ort und Datum festhält. Damit umgeht man spätere Beweisschwierigkeiten und Missverständnisse über den genauen Vertragsinhalt. Auch alle Nebenabreden sollten schriftlich festgehalten werden. Beispielsweise wenn die Waschmaschine in den vierten Stock vom Verkäufer geliefert werden soll oder ein Zahlungsaufschub gewährt wird.

In bestimmten Fällen schreibt das Gesetz aber eine besondere Form vor. So müssen bei einem Grundstückskauf oder der Veräußerung von Geschäftsanteilen einer GmbH die Erklärungen sogar von einem Notar beurkundet werden."

Wenn du am Morgen deine Brötchen und die Zeitung kaufst, hast du einen Kaufvertrag, sogar einen gültigen Kaufvertrag abschlossen, egal wie mürrisch und wortlos du das Geld auf den Tresen gelegt hast.

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Im Grund würde das auch ohne funktionieren aber wenn einer der zwei Parteien das Angebot auf einmal nicht mehr gefällt, könnten sie sich einfach zurückziehen, da keine Beweise existieren.

Damit die vereinbarten Konditionen bewiesen werden können.

Eine mündliche Absprache ist zwar rechtskräftig, aber nicht beweisbar.

Weil man mündlich nichts beweisen kann und keiner mehr weiß, was eigentlich ausgehandelt wurde