Kann was passieren beim bestellen von p1?
Also will p1 (schallerzeuger) bestellen aber frage mich ob der Zoll da was machen kann oder eine Anzeige kommen kann da es ja eigentlich nix gegen das Gesetz verstößt und habe schiss das eine 200-50k € Strafe auf mich zukommen kann wenn der Zoll das sieht
1 Antwort
Die Feuerwerkskategorie P1 umfasst Feuerwerkskörper, die für technische Zwecke bestimmt sind und in der Regel nur geringe Gefahren mit sich bringen. Diese Artikel dürfen das ganze Jahr über ohne spezielle Genehmigung von Personen ab 18 Jahren verwendet werden.
In der "Zoll"-Info findet man dazu:
Es gilt grundsätzlich Folgendes:
- Feuerwerkskörper sind bei der Einfuhr sowie der Durchfuhr aus einem Drittland stets an der Zollstelle anzumelden
- zugelassene Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen ganzjährig von Personen über 12 Jahren eingeführt werden
- zugelassene Feuerwerkskörper der Kategorie P1 und F2 (z.B. Silvesterfeuerwerk) dürfen grundsätzlich ganzjährig von Personen über 18 Jahren eingeführt werden, ausgenommen hiervon sind pyrotechnische Gegenstände, die nur mit besonderer Erlaubnis vertrieben, überlassen oder verwendet werden dürfen. Bei den letztgenannten handelt es sich beispielsweise um Raketen mit mehr als 20 Gramm Netto-Explosivstoffmasse, sog. Schwärmer oder auch Knallkörper und Knallkörperbatterien mit sog. Blitzknallsatz.
- für die Einfuhr von Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 ist immer eine besondere Erlaubnis erforderlich
- die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes verboten und strafbar; es wird stets ein Strafverfahren eingeleitet
- eingeführte, nicht zugelassene Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt oder sichergestellt; Reisefreimengen werden nicht gewährt