Kann so ein Bürgergeld-Empfänger sich einfach eine eigene Wohnung suchen?

3 Antworten

Die Kaltmiete mit vorgegebenen Maximalquadratmetern muss eingehalten werden, ansonsten ist man ab 25 berechtigt, sich eine eigene Bleibe zu suchen.

Das etwas akzeptables eher schwer zu finden ist bei den Vorgaben, liegt vielleicht auf der Hand. Vielleicht bei Wohnungsbauämtern suchen.


Regina3 
Beitragsersteller
 25.08.2024, 23:05

Danke für Deine Antwort und auch den Tipp mit den Wohnungsbauämtern.

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Auch wenn er das 25 Lebensjahres schon vollendet hat, muss er vorher beim Jobcenter einen Antrag stellen, wenn er gleich auf finanzielle Unterstützung angewiesen ist.

Nur muss es dann für den Auszug keinen wichtigen Grund mehr geben, so wie es unter 25 Jahren der Fall ist.

Wenn der Mietvertrag auf den Vater läuft, kann er ihn auffordern auszuziehen.


Regina3 
Beitragsersteller
 25.08.2024, 23:04

Und das Amt MUSS die neue Miete zahlen? Würde es auch reichen, wenn nur der Sohn alleine entscheidet, auszuziehen?

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voyage  25.08.2024, 23:06
@Regina3

100% weiß ich es nicht. Da sich diese Regelungen öfters mal ändern.

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Regina3 
Beitragsersteller
 25.08.2024, 23:54
@voyage

Ich weiß sicher, dass "Kinder" mit 25 ausziehen dürfen. Wäre es denn denkbar, dass das für Kinder mit 40+ dann nicht mehr gilt?

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