Kann neuer Arbeitgeber feststellen, ob man aus der Selbstständigkeit kommt?

4 Antworten

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Wenn man in der Bewerbung und im Lebenslauf lügt, kann das IMMER, auch nach der Probezeit, zu einer außerordentlichen Kündigung führen. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern etwas, was man tunlichst unterlassen sollte. Und eine andere Tätigkeit als die tatsächlich ausgeübte anzugeben, wäre ja kein sanftes "Schönen" des Lebenslaufes mehr, sondern wirklich eine knallharte Lüge...

Zudem noch ein Tipp am Rande: zwischen selbstständiger und freiberuflicher Tätigkeit besteht ein massiver Unterschied, das sind keine Synonyme füreinander!

Ich halte das für eine schlechte Idee. Corona bedingt haben unglaublich viele Leute im Augenblick Brüche im Lebenslauf. Trotz der kurzen Beschäftigung hast du Sachen gelernt, in dieser Zeit die du sonst nicht hättest lernen können. Den Ausweg mit der "Selbstständigkeit" würde ich nur im absoluten Ausnahmefall nehmen, wenn Du beispielsweise längere Zeit ohne jede Beschäftigung warst.

Nicht wirklich.

Es ist aber in diesen Zeiten auch nicht so dramatisch, wenn es Stolperstellen im Lebenslauf gibt.

Das ist keine gute Idee. Falsche Angaben im Lebenslauf können rückwirkend dazu führen, dass er die Stelle schneller wieder los ist, wie er "Piep" auch nur denken kann.

Lässt sich dann recht einfach mit einem Vertrauensbruch begründen, der zur fristlosen Kündigung führen kann.