Kann mir meine Lehrerin eine 6 geben?
Also die Situation ist so: Wir haben in deutsch eine Schulaufgabe auf dem PC geschrieben und ich habe synonyme und ähnliches geoolglet um meinen Text zu verbessern (was wir nicht durften…). Das was ich geschrieben hab war daher ein bisschen besser also sonst.
Meine Frage ist also darf mir die Lehrerin mir jetzt eine 6 geben weil sie den Verdacht hat, dass ich gespickt habe. (ohne irgendwelche beweisen zu haben?)
Also kurz um das klarzustellen: Wir haben auf unseren eigenen Laptops geschrieben also Überwachung oder ähnliches zählt als beweis nicht weil sie das bei den Laptops nicht machen können.
5 Antworten
Wenn sie keine Beweise dafür hat kann sie dir natürlich keine 6 geben. Wenn sie Beweise hat pech gehabt. Wenn sie dir ohne Beweise eine 6 gibt würde ich vielleicht mit deinen Eltern darüber reden was ihr dagegen machen könnt.
Ausschnitt aus dem Paragraph 57 der bayerischen GSO:
(1) 1Bedient sich eine Schülerin oder ein Schüler unerlaubter Hilfe oder macht den Versuch dazu (Unterschleif), so wird die Prüfungsleistung mit 0 Punkten bewertet. 2Als Versuch gilt auch das Bereithalten nicht zugelassener Hilfsmittel nach Beginn der Prüfung. 3Ebenso kann verfahren werden, wenn die Handlungen zu fremdem Vorteil unternommen werden.
(2) In schweren Fällen wird die Schülerin oder der Schüler von der Prüfung ausgeschlossen; diese gilt als nicht bestanden.
Die Auffälligkeit, dass du dich ruckartig verbessert hast ohne tatsächlich feststellbare Verbesserung im Unterrichtsgeschehen kann ausreichen, um das als Unterschleif zu werten.
Wenn sie diesen Verdacht gegenüber der zuständigen Fachschaftsleitung äußert, wird die dem dann nachgeht. In allen Fällen einer Prüfung, die mir bekannt sind, hat immer die Lehrkraft gewonnen.
In deutsch ist das aber schwierig nachzuvollziehen weil man ja im Unterricht nicht wirklich so was wie übungsaufsätze schreibt. Die letzte schulaufgabe ist ja auch schon fast nen halbes jahr her da kann sich ja viele ändern
Ich habe dir meine Einschätzung ehrlich mitgeteilt. Ich möchte dir keine Hoffnung machen, die es nicht geben muss.
Vor allem in Deutsch kann man sowas zugunsten der Lehrkraft nachweisen. Du wusstest, dass du was falsch gemacht hast und bist das Risiko wissentlich eingegangen. Deine Vorsätzliche Handlung möchte ich dir gegenüber auch nicht gut reden.
Übrigens: Ihr wart da ja sicherlich angemeldet an den PCs. Die Suchverläufe werden auf eurem Account gespeichert und können nachvollzogen werden. Hast du daran schon mal gedacht?
ne waren unsere eigenen laptops also es bestehen weiterhin keine beweise. Ist aber egal bis jetzt haben wir die schulaufgabe sowieso noch nicht raus deswegen mal schauen vielleicht lässt sie mich damit auch einfach in ruhe
Natürlich darf sie das
hast du den Browserverlauf gelöscht?
wenn nicht, das ist Beweis genug
Die Lehrerin wird dir sicherlich nicht auf bloßem Verdacht die Note 6 geben. Gerade am PC kann man etwaige Verfahrensfehler nicht dem SuS anlasten. Denn es wäre ein Leichtes, über Browser-und Logdateien oder eine Überwachungssoftware am Lehrer-PC, die Nutzung unerlaubter Hinweise zweifelsfrei nachzuweisen.
Ne wir haben die Schulaufgabe auf unseren eigenen Laptops geschrieben. Außerdem hab ich noch nicht die Note bekommen ich befürchte es nur.
Ja wegen Unterschleif normal brauchen Lehrer ja auch keine Beweise das Du gespickt hast wenn du zb auf ein anderes Blatt gekuckt hast und es niemand außer sie gesehen hat
Das kann man aber nicht vergleichen. Nur weil sie nicht glaubt das ich mich beispielsweise im Wortschatz oder Schreibstil verbessert habe heißt das noch lange nicht das sie mir eine 6 geben darf.
Was soll dieser Paragraph nun aussagen? Er bezieht sich erstens auf die Abiturprüfung, nicht auf irgendwelche normale Leistungserhebungen, zweitens nur auf bayerische Gymnasien und enthält drittens auch keinerlei Hinweis darauf, dass man "ohne Beweis" einfach auf Verdacht die Note 6 vergeben könnte. Und in der Abiturprüfung wäre das im Zweifel auch vor Gericht beklagbar, das würde garantiert kein Richter auf bloßen Verdacht aufrechterhalten.