Kann mir die schulleitung aufgrund eines verdachtes einen tadel geben?

3 Antworten

Nein natuerlich nicht.

Körperliche Züchtigung, beleidigende Äußerungen und Kollektivstrafen sind verboten.

https://www.jusline.at/gesetz/schug/paragraf/47

An deiner Stelle wuerde ich mir den Schuldigen mal vorknoepfen und ihm klar machen das es fuer alle besser ist wenn er sich stellt. In so einem Fall finde ich Petzen auch vollkommen okay. Zudem wuerde ich der Schulleitung sagen, dass ihr Verhalten nicht richtig/legal ist.


Max123156 
Beitragsersteller
 12.12.2019, 13:54

Vielen vielen dank

Generell darf man nicht eine Gruppe pauschal verurteilen. Wenn ihr wisst wer es war, dann sagt es. Wer so bescheuert ist und Sachen durch einritzen beschädigt hat auch dafür zu haften. Und dann noch so ein bescheuertes Symbol. Da kommt viel Dummheit zusammen. Und ihr kassiert dafür einen Tadel.. Selber Schuld.


Max123156 
Beitragsersteller
 12.12.2019, 13:56

Ich kenne diese Anderen Schüler ja garnicht

Patilla9  12.12.2019, 14:31
@Max123156
Allerdings wissen wir alle wer es war nur dieser Sagt vor uns die Warheit streitet aber bei der Schulleitung alles ab.

Aber ihr wisst wer es wahr. Sagt es der Schulleitung und fertig.

nein, darf sie nicht. kollektivstrafen sind verboten :-)

(sollte dies nicht der Fall sein, lasse ich mich gern eines besseren belehren :-)


Max123156 
Beitragsersteller
 12.12.2019, 13:54

Vielen vielen dank