Kann manSozialpädagogik mit Kopftuch studieren ?
Hey :) Eine sehr gute Freundin von mir trägt ein Kopftuch. Sie wollte schon immer Sozialpädagogik studieren. Nun meinte unsere Lehrerin zu ihr dass es für sie dort sher schwer wir einen Job zu finden wegen ihres Kopftuches. Ich finde es kommt doch gar nicht auf das äußere an oder etwa doch ? Stimmt das was sie gesagt hat ? Sollte sie sich doch lieber auf einen anderen Beruf konzentrieren ?
6 Antworten
Mit SozPäd kann man doch nicht nur einen Job machen. Deine Freundin muss einfach ein bisschen die Augen offen halten. Es gibt sicher Arbeitgeber, die sie wegen dem Kopftuch ablehnen (und das aber nicht zugeben), es gibt aber auch welche, denen das egal sein wird oder gerade jemanden brauchen können, der diese Religion so lebt, wie sie es tut.
Natürlich kann sie das Studieren aber es könnte schwer da viele Vorurteile gegenüber Menschen mit Kopftüchern haben. Aber einen Job würde sie ziemlich sicher finden
Kopftuchverbot an staatlichen Schulen teilweise noch immer rechtmäßig:
Hi,
wenn sie wirklich Sozialpädagigik studieren will dann sollte sie das auch tun. Es wird Arbeitgeber geben, die darin einen Vorteil sehen aber ebenso Arbeitgeber, die darin einen Nachteil sehen.
Wenn sie später z.B. mal mit junge Muslime arbeitet ist ihr Kopftuch (bzw das, wofür es steht) ein Vorteil.
Hat sie denn schon ein Praktikum in diesem Bereich gemacht?
October
Weniger auf das äußere. In Deutschland herrscht ein Vermummungs Verbot
Welches sich wie gefolgt äußert:
In Deutschland ist es im § 17a Abs. 2 Versammlungsgesetz geregelt und die Zuwiderhandlung wird gemäß § 27 Abs. 2 bzw. § § 29 Abs. 2 mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe unter Strafe gestellt. Das Vermummungsverbot wurde in Deutschland am 28. Juni 1985 mit den Stimmen der konservativ-liberalen Koalition unterHelmut Kohl im Bundestag beschlossen.
Sprich sie darf nicht in öffentliche Gebäude mit ihrem Kopftuch, womöglich dann auch die Uni in der sie Studiert auf dem Kopf hinein.
Ein simples Kopftuch zählt nicht zum Vermummungsverbot.