Weniger auf das äußere. In Deutschland herrscht ein Vermummungs Verbot

Welches sich wie gefolgt äußert:

In Deutschland ist es im § 17a Abs. 2 Versammlungsgesetz geregelt und die Zuwiderhandlung wird gemäß § 27 Abs. 2 bzw. § § 29 Abs. 2 mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe unter Strafe gestellt. Das Vermummungsverbot wurde in Deutschland am 28. Juni 1985 mit den Stimmen der konservativ-liberalen Koalition unterHelmut Kohl im Bundestag beschlossen.

Sprich sie darf nicht in öffentliche Gebäude mit ihrem Kopftuch, womöglich dann auch die Uni in der sie Studiert auf dem Kopf hinein.

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