Kann man trotz Inkasso wenn man gezahlt hat zurück schicken?

2 Antworten

Also 1. man sollte NIEMALS !!!! das bezahlen, was das Inkasso verlangt.
Den die Inkassogebühren, sind eig. schon längst bezahlt vom Auftraggeber. Das wäre der 1. Punkt. Der 2. allerdings: Die Gebühren die das Inkasso stellt, sind meist frei erfunden. In 99% der Fälle. Daher wäre nur die Hauptforderung zu bezahlen.

Das andere ist, warum willst du bezahlte Ware zurücksenden?
Die Rückgabefrist wäre abgesehen davon, längst verstrichen.

Woher ich das weiß:Hobby – Langjährige Inkassoerfahrung.

Wenn bereits ein Inkasso-Verfahren läuft (das beginnt ja üblicherweise erst nach mehrere Mahnungen, also in der Regel erst Wochen nach dem Kauf), sind die Rückgabefristen schon längst überschritten. Dann kann man höchsten noch auf Kulanz versuchen, den Händler zur Rückgabe zu überreden. Aber der dürfte da wenig Interesse dran haben.

Oder meinst du mit Inkasso etwas anderes?


FrageFF 
Beitragsersteller
 02.06.2021, 11:54

Ich habe 100 Tage Rückgaberecht steht bei zalando

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Comp4ny  31.05.2021, 01:46
(das beginnt ja üblicherweise erst nach mehrere Mahnungen, also in der Regel erst Wochen nach dem Kauf)

Das stimmt so nicht. Das Märchen von "erst mehrere Mahnungen" ist schon lange nicht mehr. Wenn ich dir ne Rechnung schreibe wo drauf steht, zahl bis Datum X & du zahlst nicht, bist du damit automatisch im Verzug wenn ich es entsprechend auf meine Rechnungen hinweise. Ab Datum X, üblicherweise einen Tag später bzw. ab 0:00:01 Sekunde, wärest du im Verzug des Folgetages.

Dann kann ich auch sofort ein Inkasso einleiten.

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FataMorgana2010  01.06.2021, 19:50
@Comp4ny

Ja, das kannst du. Ich habe auch nicht geschrieben, das jemand das nicht kann - aber üblicherweise leiten Verkäufer das erst nach Mahnungen ein. Das kann auch schon früher geschehen, aber ich hab das noch nicht erlebt, dass nicht wenigstens vorher einmal gemahnt worden ist (auch wenn der Verkäufer das nicht tun muss).

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Comp4ny  01.06.2021, 20:10
@FataMorgana2010

Dann bezahl mal mit Karte in einem Geschäft & ziehe das Geld zurück (sofern du nicht mit PIN bezahlt hast) ;) ... das erste was kommt: Inkasso.
Aber die Forderung muss man nur die HF & die Adressermittlung bezahlen. DIe Inkasso in diesem Fall nicht da Konzerninkasso

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Comp4ny  01.06.2021, 21:07
@FataMorgana2010

Auch in einem Versandhandel ist das keine unübliche Praxis. Nehme Amazon als Beispiel. Die Mahnen 1x bis kein mal. Dann kommt Inkasso. SEHR SELTEN kommen 2. Mahnung von Amazon.

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