Kann man sich von den Rundfunkbeiträgen befreien lassen?

2 Antworten

Erster Teil der Frage : Ja, kann man.

Sie können sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen, wenn Sie eine der folgenden Sozialleistungen erhalten: Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) einschließlich Leistungen nach § 22 Sozialgesetzbuch (SGB) II - Befreiungsgrund 403 b. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (3.

Zweiter Teil der Frage : Nein. deine Schulden bleiben. Es wird nicht rückwirkend befreit.

Ja, man kann sich unter bestimmten Umständen bei Bezug staatlicher Sozialleistungen befreien lassen. Die einzelnen Voraussetzungen findest du im Befreiungsantrag: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/index_ger.html.

Die Befreiung kann bei entsprechendem Nachweis auch rückwirkend bis zu 3 Jahren gewährt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung