kann man sich nach 10 Jahren im Einzelhandel dies als Ausbildung anerkennen lassen
hallo, meine Mutter kam vor vielen Jahren nach Deutschland, zwar mit 2 Jahren Hochschule aber keiner Ausbildung. Nun arbeitet Sie seit ca. 10 Jahren im Einzelhandel. Jetzt meine Frage: Kann man sich die Erfahrung nach so vielen Jahren in diesem Bereich nicht als Ausbildung anerkennen lassen ?!?!? Wäre doch wirklich nur gerecht, da sie mittlereile so gut wie alles kann... sogar neue Filialleiter einarbeiten..... Ich danke euch jetzt schonmal für eue Antworten Gruß Andy :)
9 Antworten
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Nein kann sie nicht. Jedoch denke ich, falls sie das Unternehmen irgendwann wechseln will, dass sie gute Chancen hat, auch ohne Ausbildung in dem Beruf, da sie ja richtig viel Berufserfahrung hat. Ich würde an ihrer Stelle da auch nicht mehr die Ausbildung dafür machen.
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auch 100 jahre arbeit werden in D nicht als ausbildung anerkannt; ihre chance ist eine verkürzte ausbildung... good luck
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Die Aussagen hier sind alle falsch. Wenn eine ähnliche oder gleiche Tätigkeit von mindesten 4,5 Jahren nachgewiesen werden kann (Arbeitsvertrag, Bestätigung vom Arbeitgeber über Tätigkeiten) kann ein Antrag gestellt werden (Ihk oder Hwk) auf eine externenprüfling. Nach bestehen der Prüfung bekommt auch diese Person einen Gesellenbrief und oder die staatlich zugelassene Anerkennung.
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Das geht nicht, weil eine ungelernte Tätigkeit keiner systematischen Ausbildung entspricht. Diese wird exakt nach einem Ausbildungsplan und einem Ausbildungsvertrag absolviert und endet schließlich mit eienr Prüfung vor der IHK. Sicherlich ist es bedauernswert, dass in unserem Land weniger das Können als die Papiere interessiert. Aber - ja, wer möchte sich die Zähne von jemandem, der kein approbierter Zahnarzt ist, jedoch großartiges Talent zum Zahnarzt hat, behandeln lassen? Du vielleicht? Mag ja sein.
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Nein, so einfach ist das nicht möglich, denn bei einer Ausbildung und Prüfung erwirbst du den Kaufmannsgehilfenbrief. Wenn dann muss deine Mutter auch die Prüfung ablegen, das geht auch mit entsprechender Berufserfahrung als externer Prüfungskandidat(in). Allerdings kostet das abnehmen der Prüfung auch Geld und zur Vorbereitung der Prüfung sollte man zumindest mal einen Kurs oder Teilunterricht an der Berufsschule mitgemacht haben (kostet auch Geld). Am besten fragt ihr mal bei eurer zuständigen Handwerkskammer an. Falls deine Mutter nicht weiß welche Handwerkskammer zuständig ist einfach mal in einem Ausbildungsbetrieb nachfragen.
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Wenn du dir mal die Antwort durch gelesen hättest, dann hättest du gemerkt, da ich genau das geschrieben habe, was du sinngemäß geantwortet hast und was in dem Link drin steht.
Einfach anerkennen geht nicht, sondern man muss auch noch die Prüfung als Externer ablegen.
Im übrigen, habe ich das vor Jahren einmal gemacht und mich als Externer bei einer solchen Prüfung vor der IHK angemeldet. Hat mich auch ein paar Hunderter zu DM Zeiten gekostet.
falsch