Braucht man die Ausbilder-Eignungsverordnung dafür?

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Um als Ausbilder tätig zu sein, muss man die AEVO Ausbildereignungsprüfung erfolgreich abgeschlossen haben.

Eine kaufmännische Ausbildung reicht nicht aus, da man neben der fachlichen Qualifikation auch die persönliche Eignung nachweisen muss.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ausbilder und Dozent

Die Bezirksleiter haben doch meist studiert. Diese sollten auch eine AEVO haben. Nötigenfalls in der Zentrale & überbetrieblich

Ohne "Ausbilderschein" keine Ausbildung von Azubis.

Allerdings ist der "easy". Dauert 2-3 Wochen, und man muss schon sehr dämlich sein, wenn man die Prüfung nicht besteht.

Dann, wenn Du für die Ausbildung verantwortlich bist, ja, dann brauchst Du sie.

Das bedeutet nicht, dass man z.B. als Filialleiter/Vorgesetzter keine Azubi's anleiten und ausbilden (... Anweisungen geben) darf.

Die Verantwortung für die Ausbildung hat letztendlich der Ausbildungsbeauftragte, der die Ausbildungseignung haben muss.

Mit anderen Worten:

Zur - praktischen - Ausbildung darf auch ein Kollege beitragen, der keine Ausbildung (AEVO) haben muss. Er muss nicht einmal eine (abgeschlossene) berufliche Ausbildung haben.