Kann man Schmerzensgeld verlangen?

5 Antworten

Fordern kannst du viel. Es ist aber nicht anzunehmen, dass deiner Forderung entsprochen wird.

Wenn du einen Norovirus hast, muss das nicht zwingend die Schuld des Dönerbuden-Betreibers sein. Du kannst dich damit bei jedem Menschen anstecken, der diesen Virus mit sich herumträgt. Möglicherweise sogar bei dem, der am gleichen Tag dort war und bei dem der Virus auch festgestellt wurde. Oder du hast ihn angesteckt, nachdem du dich zuvor woanders angesteckt hast.

Du wirst nicht nachweisen können, dass du es dir ausgerechnet dort bei den Lebensmitteln eingefangen hast. Vielleicht hat dich der andere Kunde angesteckt.

Grundsätzlich kannst du verlangen was du willst.
Tatsächlich Anspruch hast du nur wenn du zweifelsfrei nachweisen kannst dass der Inhaber der Dönerbude deine Gesundheit grobfahrlässig gefährdet hat.
Zivilrecht - die Kosten für die Klage + Gutachten + Anwalt + Gerichtskosten (die entstehen schon bei Einreichung der Klage) gehen bis zur richterlichen Entscheidung zu deinen Lasten.

Um einen Anspruch auf Schmerzensgeld durchzusetzen, müsstest du zweierlei nachweisen können:

Erstens müsstest du nachweisen, dass du dir das Virus in der Dönerbude eingefangen hast. Dass ein anderer Gast nach einem Besuch am selben Tag erkrankt ist, deutet zwar darauf hin, aber es kann eben auch anders sein.

Zweitens müsstest du nachweisen, dass der Inhaber der Dönerbude fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt hat und so die Ansteckung ermöglicht hat. Du müsstest also nachweisen, dass er wusste, dass das Virus in der Bude kursiert oder dass er die erforderliche Lebensmittelhygiene nicht eingehalten hat.

Ich würde sagen, beide Punkte sind schwierig nachzuweisen. Von daher würde ich mir an deiner Stelle keine Hoffnung auf ein Schmerzensgeld machen.

Natürlich kannst du das.

Bekommen wirst du nichts.