Kann man Renovierungkosten beim Amt beantragen?
Hallo, ich weiß das man die sogenannte Erstausstattung für die erste WOHNUNG beantragen kann. Trifft bei uns aber nicht zu da wir bereits seit einigen Jahren in einer Wohnung leben. Da ich aber alleinerziehend mit zwei Kindern und halt zwei Nebenjobs bin kann ich das nicht komplett selbst bezahlen. Es geht eigentlich nur darum die Wände im Wohnzimmer sowie im Flur neu zu streichen/streichen lassen. Leben nun seit 12 Jahren drin und haben zum Teil die Wandfarben damals so übernommen weil es wie neu aussah. Aber jetzt nach 12 Jahren wäre ein Neuanstrich fällig. Daher meine Frage...steht mir eine Hilfe zu bzw. Kann man das auch per Formular beantragen und wenn ja unter was läuft sowas? Hätte auch jemanden an der Hand der streichen würde. Sind insgesamt 50qm und alles Rauputz. Für mich als Leihe nicht grade leicht um es selbst zu machen. Auch für die normale weiße Wandfarbe fehlt uns das Geld.
3 Antworten
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Hallo Julia,
ich glaube, du hast gute Karten. Die Rechtsprechung ist eindeutig. Doch wer mit Ämtern zu tun haben muss, weiß auch, dass es nicht zuletzt auf den Fallmanager, Sachbearbeiter oder was auch immer und dessen Ermessensspielraum ankommt.
Ich kenne einige Fälle, in denen erst einmal abgelehnt wurde, dann nach einem Widerspruch, plötzlich alles nur ein bedauerliches Missverständnis war.....
Wichtig ist, dass du den Antrag in Ruhe stellst und möglichst nichts vergisst. Nachverhandeln ist in der Regel Schwierig.
Im Zweifel kannst du dich aber auch beim Mieterverein beraten lassen.
Falls du noch Fragen hast, kannst du dich auch gerne noch mal melden. Falls es dir hilft kann ich dir auch ein paar Informationen zu Wandfarbe und anderen Materialien geben, die für eine Renovierung unabdingbar sind. Ich habe früher Kostenvoranschläge fürs Sozialamt gestellt und habe einige Male erlebt, dass man die Antragsteller, mit 100,- Euro abgespeist hat.
Warum? Weil die Leute einfach nur pauschal um einen Zuschuss für die Renovierung gebeten haben.
So kann ich dir in etwa sagen, wie viel Farbe du in etwa brauchst. Als Laie hat man bei der Bedarfsberechnung oft nicht so viel Erfahrung.
Ich will jetzt auch gar nicht so viel tippen. Lies dir einfach alles in Ruhe durch, und wenn du noch Tipps brauchst, einfach fragen.
Ich hoffe dir für den Moment erst einmal geholfen zu haben.
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dieEiserneJulia: Du solltest mal grundsätzlich abklären, ob dir nicht sogar ergänzende staatliche Transferleistungen zustehen.
Lasse dich bei einer Behörde niemals mündlich abspeisen. Immer schön alles schriftlich und bei Ablehnungsbescheiden muss immer eine Rechtsbehelfsbelehrung anhängig sein.
Gegen einen solchen Bescheid kannst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen.
In deinem Fall, würde ich dir empfehlen eine Beratungsstelle aufzusuchen, die dir dann weiterhelfen kann.
Die Adresse solcher Beratungsstellen in deiner Nähe stehen im Internet.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
dieEiserneJulia: Liegt dir diesbezüglich ein Ablehnungsbescheid des Jobcenter vor?
Es kann aber auch gut sein, dass dir die Übernahme von Klassenfahrten etc. für deine Kids zusteht?
Lass dich mal unbedingt beraten. In deiner Situation zählt jeder Cent.
Viel Glück!
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerHans/1606079735146_nmmslarge__0_0_413_413_76c9d89fe815a5f88ccfacf65b03aa53.jpg?v=1606079737000)
Einen Antrag kannst du immer stellen.
Wenn du deine "Bedürftigkeit" nachweist, ist eine einmalige Beihilfe vom Sozialamt möglich.
Hallo, danke für dein Kommentar! Bekomme kein Hartz 4 lediglich den geringen mietzuschuss für mich und meine zwei Kinder dann noch den mindestunterhalt und Kindergeld.