Kann man Polizei anvertrauen oder bekommst sie auch Probleme?

4 Antworten

Das ist ja nur ein Hinweis auf verdächtiges Verhalten. Die Polizei stellt dann mal eben den Personalien des Mannes fest und in der Regel läßt er es dann.

Ja, das kann sie vertrauensvoll der Polizei anvertrauen. Das wird diskret und inkognito behandelt. Sie soll mit einer Polizistin von Frau zu Frau sprechen, das hilft ihr, Vertrauen zu fassen. Wenn Du dies bei der Polizei zu Protokoll gibst, wird sie zu einem Gespräch eingeladen und als Zeugin behandelt.


superseegers  18.01.2021, 15:05

Grundsätzlich sind im Strafverfahren die Personalien bekannt bzw. zu benennen.

Wie sonst soll sich ein Beschuldigter in unserem Rechtsstaat vernünftig wehren können? Da muss alles auf den Tisch, wer gibt was an, welche Bewesie gibt es. Wenn man folgerichtig darüber nachdenkt, dann wird klar, dass es so sein MUSS. Sonst könnten anonyme Denunzianten in böser Absicht jeden und alles anzeigen.

Eine Ausnahme bildet die sogenannte "Zusage von Vertraulichkeit". Diese ist rechtlich an hohe Hürden gebunden, sie wird daher bei niederschwelligeren Delikten sicherlich nicht auzugesichert. Bestimmt aber bei Drogenschmuggel/-handel, Terrorismus etc.

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NonNam  25.12.2020, 13:26

"inkognito" mit ausreichender Sicherheit nicht.

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luibrand  25.12.2020, 13:28
@NonNam

Wer kein Vertrauen schöpft, hat schon verloren.

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NonNam  25.12.2020, 13:29
@luibrand

Da hast du ja recht. Und trotzdem hat jeder Beschuldigte ein Recht darauf zu erfahren, wer ihn da beschuldigt hat. Und das muss in einem Rechtsstaat auch so sein.

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luibrand  25.12.2020, 13:31
@NonNam

Da gibt es rechtliche Einschränkungen. Es geht um Opferschutz, nicht Täterschutz !

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NonNam  25.12.2020, 13:32
@luibrand

Man weiß aber doch noch gar nicht wer Täter und wer Opfer ist.

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luibrand  25.12.2020, 13:34
@NonNam

Erst vor Gericht erfährt der mutmaßliche Täter (je nach Delikt) ob und wer ihn denunziert hat.

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NonNam  25.12.2020, 13:35
@luibrand

Nö. Er kann nach Abschluss der Ermittlungen selber oder über einen Anwalt Akteneinsicht bekommen. Alles andere wäre doch absurd. Er muss doch das Recht haben sich gegen die Anschuldigungen zu wehren und sich entsprechend vorzubereiten.

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luibrand  25.12.2020, 13:38
@NonNam

Das kann jeder Beschuldigte, auch ohne Akteneinsicht. Im schwebenden Verfahren - je nach Delikt - können Kläger namentlich geschützt werden.

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NonNam  25.12.2020, 13:41
@luibrand

Nein. Kläger ist doch die Staatsanwaltschaft. Und nein die Namen der Zeugen werden regelmäßig nicht geschützt. Wäre doch auch absurd. Als Beschuldigter muss ich doch wissen, ob mir da die Ex-Freundin einen reinwürgen will oder ob der mir unbekante Nachbar mich erkannt haben will.

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luibrand  25.12.2020, 13:44
@NonNam

Nein musst Du nicht wissen. Klager ist nicht grundsätzlich die Staatsanwaltschaft, und bei hiesigem Tathergang sowieso nicht.

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NonNam  25.12.2020, 13:58
@luibrand

Wir sind noch im Strafrecht? Du schriebst was von Polizei. Dann kann ausschließlich die Staatsanwaltschaft Klägerin sein.

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luibrand  25.12.2020, 14:08
@NonNam

Ich bleibe dabei: die FS kann die Polizei ins Vertrauen ziehen, ohne befürchten zu müssen, dass dies negative Konsequenzen für sie haben könnte. Solange kein Kapitalverbrechen erfolgt, muss die Stastsanwaltschaft nicht tätig werden.

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NonNam  25.12.2020, 14:12
@luibrand

Langsam wird das anstrengend. Sie kann zur Polizei gehen und eine Straftat melden. Die Polizei nimmt das auf, ermittelt und gibt das Ergebnis an die Staatsanwaltschaft weiter. Wenn die Staatsanwaltschaft das weiter verfolgen will, bekommt der Beschuldigte auch alle Namen mit. Geht kaum anders. Was willst Du hier diskutieren?

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luibrand  25.12.2020, 14:18
@NonNam

Nur die Frage, welche ich hinreichend beantwortet habe.

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Hat sie auch irgendwelche Beweise?

Es kann genauso gut sein das sie es sich einbildet wegen ihrer Vergangenheit.

Vielleicht ziehst du dann auch einen Unschuldigen mit hinein. Der nur aufgrund seines Aussehens verdächtigt wird...

Hast du irgendwelche Beweise... Oder "schaut er nur so.?