Kann man nur in dem Ort den Führerschein machen, in dem man gemeldet ist?

7 Antworten

Prinzipiell ist es schon richtig, daß der Führerschein im Einzugsgebiet des Wohnortes gemacht wird. Andererseits kann man aber auch Ferienfahrschulen besuchen. Man muß in diesem Fall mit der Führerscheinstelle bei Antragstellung sprechen und dann klappt das auch. Der Fall in Hamburg hat einen spezielleren Hintergrund, auf den man hier aber nicht eingehen muß.

FeV § 17 Abs. 3:
(3) Der Bewerber hat die praktische Prüfung am Ort seiner Hauptwohnung oder am Ort seiner schulischen oder beruflichen Ausbildung, seines Studiums oder seiner Arbeitsstelle abzulegen. Sind diese Orte nicht Prüforte, ist die Prüfung nach Bestimmung durch die Fahrerlaubnisbehörde an einem nahegelegenen Prüfort abzulegen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann auch zulassen, daß der Bewerber die Prüfung an einem anderen Prüfort ablegt.
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So steht es im Gesetz. In der letzten Zeit wurde zum Beispiel in Hamburg in einigen Fällen nicht akzeptiert, daß der Führerschein bzw die Prüfung an einem anderen Ort gemacht wird. In der Regel sollte man aber die Erlaubnis bekommen.

Ja, selbstverständlich. Sonst wären Ferienfahrschulen ja nicht möglich. Der Antrag ist bei der zuständigen Führerscheinstelle des Wohnortes zu stellen mit Angabe der gewählten Fahrschule. Nur in speziellen Fällen kann dieser Wunsch von der Behörde abgelehnt werden. Das kann fahrschulbedingt sein, oder der Prüfungsort wird als zu leicht angesehen, z.B. wenn man in einer Großstadt wohnt, aber in der Pampas die Ausbildung absolviert. Die Führerscheinstelle gibt dazu gerne Auskunft.

quark, natürlich kannst du den führerschein auch woanders machen. ausnahme kann sein, dass deine zuständige führerscheinstelle (straßenverkehrsamt) was anderes anordnet (war bei mir der fall wegen eingetretener behinderung wurde mir die prüfung in einer großstadt auferlegt)

Nein. Es gibt auch Ferienfahrschulen.