Kann man nachträglich eine Note auf der Uni ändern?
Punkte sind eingetragen und Note steht in meinem Portal, jetzt meine Frage kann man nachträglich daran etwas ändern, weil uns wurde als Gruppe von 4 (maximal 5 Punkte zu vergeben), jeweils ein Punkt eingetragen.
- Diese Punkte wurden uns automatisch vergeben ohne nachzufragen (angeblich hätten wir die Punkte selbst aufteilen können)
- Laut deren Berechnungsmodell hätte somit eine Person Chance auf 100% und die anderen im Team (je nach Teamgröße) bei 4 wären es 95%, 95%, 95%. Das ist doch dann keine faire Verteilung mehr?
Denkt ihr kann man da noch was ändern, einerseits an der Punktevergabe vom Team, andererseits an der meiner Meinung nach unfairen Benotungsweise wo nicht jeder die Chance auf 100% hat.
Aktuell sind noch Semesterferien und nächste Woche beginnt das neue Semester bzw. Nachprüfungen für die anderen.
3 Antworten
Alle Noten in der Schule/Uni sind grundsätzlich anfechtbar.
Es ist tatsächlich auch für die Lehrkraft immer sehr unangenehm, wenn diese dann dazu verpflichtet wird genau nachzuweisen, wie die Note zu Stande gekommen ist.
Es gibt einige Lehrkräfte/Profs, die entweder nicht genug Buch führen, oder tatsächlich nicht objektiv genug bewerten.
Ich habe früher immer sehr gute Erfahrungen gemacht, wenn ich wusste, dass ich nicht gerecht beurteilt wurde, und das schließt auch unfaire Benotungssysteme ein, die sich eine Lehrkraft ausdenkt um eine Arbeit zu beurteilen.
Dies bitte ohne Gewähr, ist eigene Erfahrung. Es gibt sicherlich auch an Uni's/Schulen für bestimmte Aufgaben/Arbeiten Richtlinien an die sich Lehrkräfte/Profs halten müssen und dies auch tun. Es kommt aber immer wieder mal vor, dass gewisser Spielraum gegeben wird der misbraucht werden kann, dort kann dann angefechtet werden.
Man selber natürlich nicht, aber der Leiter des Fachbereichs der Uni kann das auf Anfrage hin machen insbesondere wenn dieser selber den betreffenden Kurs betreut hat. Ich hatte mal eine unerwartet schlechte Note im Informatikstudium da ich wegen Doppelstudium eine Zwischenprüfung nicht mitgeschrieben hatte. Auf meine Bitte hin hatte der Leiter der Fakultät die Note nach einer mündlichen Nachprüfung geändert.
Wenn Du die Widerspruchsfrist einhältst und einen Verstoß gegen das geltende Prüfungsrecht nachweisen kannst, dann könntest Du eventuell eine Neubenotung erreichen. Sonst bliebe dir nur der Weg vor das Verwaltungsgericht.