Kann man mit einer Ordnungswidrigkeit noch Polizist werden?

3 Antworten

Schon wieder Halbwahrheiten ....

Da ist zum einen die beamtenrechtliche Seite. Da ist alles unter der Vorstrafe kein Bewerbungshindernis. Erst ab 90 Tagessätzen und 3 Monaten Haft kann man eine Karriere als Beamter (egal in welcher Zunft) knicken.

Auch Owis sind in der Regel kein Problem. Aber es geht hier keineswegs nur um Führungszeugnisse, wie hier gern geantwortet wird!

Es gibt da nämlich noch die andere Seite der Eignung, die charakterliche. Und da sind die Einstellungskommissionen schon bei kleinen Verkehrs- oder BTM Delikten sehr kritisch. Und die finden sie in ihren eigenen "Tagebüchern".

Owi ist nicht gleich Owi. Es kommt also drauf an. Von einem Blitzer vom Landkreis selbst im Verwarngeldbereich finden sie natürlich nichts.

Gruß S.

Ja, da Ordnungswidrigkeiten nicht eingetragen werden.

Heißt, die sehen es nichtmal


PolNRW93  03.06.2021, 15:55

Blödsinn. Purer Blödsinn!

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frites20 
Beitragsersteller
 03.06.2021, 14:16

Stimmt des 100%? Ich will am Ende nicht enttäuscht sein, weil mein Ziel ist es, Polizist zu werden

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Sirius66  03.06.2021, 15:01
@frites20

Nein, das stimmt keineswegs 100%.

Die meisten, die auf solche Fragen antworten, ohne wirklich zu wissen, um was es geht, vergessen immer die ganz eigenen Verfahrensregister der Polizei selbst.

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frites20 
Beitragsersteller
 03.06.2021, 15:13
@Sirius66

Also, kann eine Ordnungswidrigkeit die Karriere bei der Polizei verhindern oder nicht? Bin bisschen durcheinander, weil jeder etwas anderes behauptet

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Sirius66  03.06.2021, 16:03
@Sirius66

So formuliert es BaWü. Gilt aber sinngemäß für die ganze Republik.

Er­mitt­lungs­ver­fah­ren und Ver­kehrs­de­lik­te wer­den im Rah­men der Be­wer­tung der cha­rak­ter­li­chen Eig­nung ge­prüft. Für den Po­li­zei­be­ruf wer­den be­son­de­re An­for­de­run­gen ge­stellt.
Dies gilt so­wohl für das an­ge­streb­te Dienst- und Treue­ver­hält­nis ei­nes Lan­des­be­am­ten, als auch für die Ver­ein­bar­keit ent­spre­chen­der Vor­gän­ge mit dem Po­li­zei­be­ruf. Ent­schei­dend ist nicht in ers­ter Li­nie der Aus­gang ei­nes Ver­fah­rens, son­dern das kon­kre­te Ver­hal­ten zur Tat­zeit. Ver­hal­tens­wei­sen, die durch Rück­sichts­lo­sig­keit, Ge­walt­be­reit­schaft, Ag­gres­si­on, Un­ehr­lich­keit ge­prägt sind, füh­ren grund­sätz­lich zu ei­ner Ab­leh­nung. Eben­so ist ei­ne Vor­ge­schich­te im Zu­sam­men­hang mit Be­täu­bungs­mit­tel­kon­sum und -kri­mi­na­li­tät grund­sätz­lich nicht mit dem Be­rufs­bild ei­nes Po­li­zei­be­am­ten ver­ein­bar.
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Ordnungswidrigkeiten haben keine folgen. Du kriegst ein Bußgeld, bezahlst das, Drops gelutscht.

Bei Wiederholung wirds halt teurer. Aber sowas wie ein Register wie bei Straftaten gibts da meines wissens nach nicht.


PolNRW93  03.06.2021, 15:52
Ordnungswidrigkeiten haben keine Folgen

Das ist ja mal sowas von falsch!!!

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Sirius66  03.06.2021, 15:02

Natürlich. Bei der Polizei selbst. In den hauseigenen Datenbanken.

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