Kann man mit einem mündigen Minderjährigen ein Precarium schließen?
Precarium/Bittleihe
2 Antworten
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht, Gesetz
Wenn damit "eine Leihe mit Nutzungsrecht von Grundstücken" gemeint ist, dann würde ich das (ohne die österr. Verhältnisse wirklich zu kennen) verneinen. Solche Geschäfte dürften nur mit voll geschäftsfähigen Personen zu vereinbaren sein.
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Relevant für die Frage wäre erstmal, was ein 'mündiger Minderjähriger' ist und andererseits was du unter 'Precarium' verstehst. Kenne ich aus der deutschen Rechtsordnung zumindest nicht.
Sollte es um ausländisches Recht gehen, dann solltest du das dazuschreiben, denn nur dann kann dir jemand wirklich die passende Antwort geben.