Kann man mit 18 Jahren, Schülerin in eigene Wohnung umziehen?

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Geh zum Jugendamt und schildere die Verhältnisse. Die sind bis zum 21. Lebensjahr noch für Dich zuständig. Ich kenne einen Fall, da hat das Jugendamt die Wohnung eines 18jährigen Schülers bezahlt, da die familiären Verhältnisse als "zerrüttet" angesehen wurden.

Es wäre gut, wenn deine Eltern begreifen, dass sie gegenüber dem Jugendamt ehrlich sein sollten und die Situation nicht schönen. Dann sind deine Chancen auf Unterstützung durch das Jugendamt höher.

solange du in der schule bist oder eine erste berufsausbildung nicht abgeschlossen ist, sind eltern laut gesetz bis spät. 25. lebensjahr ihren kindern gegenüber unterhaltspflichtig.

daher wirst du bei einem auszug keine hilfe von behörden bekommen, sondern musst deine eltern zwingen dir das zu finanzieren. alternativen gibt es nicht, wenn du nicht selbst für deinen lebensunterhalt sorgen kannst.

Nun wenn Du Abi machst kannst du Dir selber ausrechnen was eine Wohnung kostet.

Ein Tip: Eine ein WG Zimmer.

Wenn dann solltest du dich mal von einem Rechtsanwalt beraten lassen oder es mal beim Jugendamt probiren.

Wenn du sie finanzieren kannst, ist das mit 18 natürlich möglich.

Für deinen Unterhalt (also auch die Unterkunft), sind deine Eltern in erster Linie zuständig.

Mit beginn von 18 Jahren gesetzlich eigentlich schon aber es gibt einige Ausnahmen nur ein Beispiel wenn du nicht zurechnungsfähig bist war wie gesagt nur ein Beispiel