Kann man mit 16 jemanden anzeigen?

3 Antworten

Dir ist schon klar, dass eine Strafe keine Lösung für euer Problem ist?!

Das sieht die Staatsanwaltschaft nämlich auch so, und würde daher niemals eine Anklage gegen deinen Vater erheben.

Wenn du schon behördlich vorgehen willst, kannst du Klage gegen deinen Vater beim Amtsgericht einreichen.

Dort wird er dann zur Begleichung des Schadens verurteilt. Das reicht ja dann wohl auch.


Anibro2 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 16:43

Begleichung des Schadens also neues Handy oder Geld so viel wie das Handy gekostet hat?

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Anibro2 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 16:54
@Still

Dankeschön für deine Hilfe

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Strafanzeige erstatten kannst du selbst, allerdings nicht Strafantrag stellen. Da es sich bei Sachbeschädigung um ein Antragsdelikt handelt und hier m. E. auch kein öffentliches Interesse anzunehmen ist, wäre entsprechend die Stellung eines Strafantrags durch deine gesetzlichen Vertreter erforderlich.

Da dein Vater aber gleichzeitig der Beschuldigte wäre, würde in diesem Fall das Antragsrecht allein auf deinen anderen Elternteil übergehen, sofern bei dir geteiltes Sorgerecht besteht (vgl. BGHSt 6, 155), hilfsweise wäre ein Ergänzungspfleger zu bestellen (vgl. SSW-StGB/Rosenau § 77 Rn. 22 m. w. N.).

Durch ein Strafverfahren ändert sich aber am eigentlichen Problem nichts und das Verhältnis zu deinem Vater würde nur noch weiter leiden. Ich würde dir daher dringlichst dazu raten, dich an das Dezernat Kinder- und Jugendhilfe des für dich zuständigen Jugendamts zu wenden und dir dort für deine aktuelle Situation Hilfe zu suchen.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Anibro2 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 16:49

Also heißt das meine Mutter müsste dann mein Vater anzeigen?

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ruhrgur  24.07.2024, 16:54
@Anibro2

Sofern deine Mutter sorgeberechtigt ist, wäre sie zur Stellung eines Strafantrags (!= Strafanzeige) berechtigt.

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Anibro2 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 16:55
@ruhrgur

Okay danke das heißt ich alleine könnte nichts ausrichten?

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ruhrgur  24.07.2024, 16:56
@Anibro2

Wie ich bereits sagte, du kannst Strafanzeige erstatten. Da hier kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht, würde dies aber zu nichts führen. Strafantrag kann dein gesetzlicher Vertreter, in diesem Fall deine Mutter, oder ein vom Familiengericht bestellter Ergänzungspfleger stellen.

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Anibro2 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 16:57
@ruhrgur

Okay Dankeschön für deine Hilfe

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Anibro2 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 16:48

Ich brauche kein Jugendamt. Ich wollte nur wissen ob ich das Handy Dann zurück erstattet kriegen würde. alles andere wäre mir eigentlich egal...

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ruhrgur  24.07.2024, 16:52
@Anibro2

Das sowieso nicht. Hierfür müsstest du die Durchführung des Adhäsionsverfahrens beantragen oder zivilrechtlich Klage erheben, hier wäre ebenfalls ein Ergänzungspfleger zu bestellen.

Ich kann mich nur wiederholen: Wende dich bitte ans Jugendamt. Dies ist hier der sinnvollste Schritt.

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