Kann man mit 16 jemanden anzeigen?
Also mein Vater hat mir neulich mein Handy extra kaputt gemacht... Da ich selber arbeiten gehe möchte ich mir von MEINEN Geld ein neues kaufen. Jetzt meine Frage: sollte mein Vater dieses Handy AUCH kaputt machen, kann ich ihn dann Anzeigen? Es ist dann ja Sachbeschädigung...
PS: das ist Nd das erste Mal das er Sachen von mir kaputt macht
3 Antworten
Dir ist schon klar, dass eine Strafe keine Lösung für euer Problem ist?!
Das sieht die Staatsanwaltschaft nämlich auch so, und würde daher niemals eine Anklage gegen deinen Vater erheben.
Wenn du schon behördlich vorgehen willst, kannst du Klage gegen deinen Vater beim Amtsgericht einreichen.
Dort wird er dann zur Begleichung des Schadens verurteilt. Das reicht ja dann wohl auch.
Strafanzeige erstatten kannst du selbst, allerdings nicht Strafantrag stellen. Da es sich bei Sachbeschädigung um ein Antragsdelikt handelt und hier m. E. auch kein öffentliches Interesse anzunehmen ist, wäre entsprechend die Stellung eines Strafantrags durch deine gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Da dein Vater aber gleichzeitig der Beschuldigte wäre, würde in diesem Fall das Antragsrecht allein auf deinen anderen Elternteil übergehen, sofern bei dir geteiltes Sorgerecht besteht (vgl. BGHSt 6, 155), hilfsweise wäre ein Ergänzungspfleger zu bestellen (vgl. SSW-StGB/Rosenau § 77 Rn. 22 m. w. N.).
Durch ein Strafverfahren ändert sich aber am eigentlichen Problem nichts und das Verhältnis zu deinem Vater würde nur noch weiter leiden. Ich würde dir daher dringlichst dazu raten, dich an das Dezernat Kinder- und Jugendhilfe des für dich zuständigen Jugendamts zu wenden und dir dort für deine aktuelle Situation Hilfe zu suchen.
LG
Also heißt das meine Mutter müsste dann mein Vater anzeigen?
Wie ich bereits sagte, du kannst Strafanzeige erstatten. Da hier kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht, würde dies aber zu nichts führen. Strafantrag kann dein gesetzlicher Vertreter, in diesem Fall deine Mutter, oder ein vom Familiengericht bestellter Ergänzungspfleger stellen.
Ich brauche kein Jugendamt. Ich wollte nur wissen ob ich das Handy Dann zurück erstattet kriegen würde. alles andere wäre mir eigentlich egal...
Das sowieso nicht. Hierfür müsstest du die Durchführung des Adhäsionsverfahrens beantragen oder zivilrechtlich Klage erheben, hier wäre ebenfalls ein Ergänzungspfleger zu bestellen.
Ich kann mich nur wiederholen: Wende dich bitte ans Jugendamt. Dies ist hier der sinnvollste Schritt.
Klar.
Begleichung des Schadens also neues Handy oder Geld so viel wie das Handy gekostet hat?