Kann man mit 16 jahren mit einem volljährigen im ausland LEBEN?
Hallo, ich möchte gerne für 1 jahr im ausland leben um genau zu sein in japan. Ich bin minderjährig ich plane es alles in 1,6 jahren zu machen, und ich habe einen volljährigen freund. Kann er als meine "Begleitungs person" sein oder als Aufsicht? Und ist es möglich mit dem dann "alleine" zu wohnen?
3 Antworten
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Man kann mit 16 jedenfalls einen Schüleraustausch nach Japan machen, da lebt man dann ja auch für immerhin 1 Jahr in Japan, nur halt ohne Freund.
Aus der Sicht des Herkunftslandes: Du brauchst als Minderjährige die Erlaubnis deiner Erziehungsberechtigten.
Aus der Sicht Japans: Du brauchst ein Visum, ob mit 6 oder 16 oder mit 66. Wenn beispielsweise dein Freund einen Job in Japan hat, oder ein Work&Travel macht, oder zur Sprachschule geht, dann bekommt er für diese Tätigkeit ein Visum, damit hast du aber noch kein Visum.
Ob ihr zusammen wohnen könnt hängt abgesehen von dem Visum davon ab, ob ihr eine Wohnung bekommt.
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Nein.
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Gibt's eine Begründung? Möchte gerne mehr Informationen haben wenn es geht. Danke.
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Ich denke deine Eltern könnten dir das erlauben wenn sie wollen. Anderenfalls müsstest du wohl zumindest in ein Land gehen wo die Volljährigkeit früher eintritt zum Beispiel nach Schottland (dort Volljährigkeitsalter 16).