Kann man mit 15 von den Eltern wegziehen?

5 Antworten

Wenn deine Eltern zustimmen, kannst du auch zu deiner Oma ziehen, ohne dass sie dich adoptieren muss.

Wenn deine Eltern nicht zustimmen, geht das erst einmal nicht, weil sie dich dann auch bestimmt nicht zur Adoption freigeben.

Ohne Zustimmung deiner Eltern kannst du nur ausziehen, wenn dein "Kindeswohl" gefährdet ist und das Jugendamt (bzw. das Familiengericht) dich aus deiner Familie holt.

Es kommt halt sehr auf dein Gründe und deine Motive an, warum du daheim ausziehen willst. Wenn es nur darum geht, dass dir deine Oma vielleicht mehr erlaubt als deine etwas strengeren Eltern, wird es wohl kaum was werden. Denn deine Eltern sind für dich verantwortlich und manchmal gezwungen, etwas strengere Maßstäbe anzulegen und strengere Regeln aufzustellen.

Leider sind aber auch manche Eltern mit der Erziehung ihrer Kinder aus verschiedenen Gründen vollkommen überfordert, so dass manchmal die Unterbringung bei der Oma die bessere Lösung sein kann.

Kommt darauf an wer das aufenthaltsbestimmungsrecht als teil des personensorgerechtes hat

Fuer gewoehnlich liegt das volle personensorgerecht bei den Eltern und diese duerfen und muessen darueber bestimmen wo sich das kind aufhaelt.

Du kannst also nicht ohne zustimmung Deiner eltern, oder desjenigen, der das aufenthaltsbestimmungsrecht inne hat,  Deinen gewoehnlichen aufenthaltsort aendern

Eine adoption Deiner Oma setzt voraus, dass Deine der adoption zustimmen, oder ein familiegericht aus gewichtigen gruenden die adoption zulaesst. Dafuer reicht Deine wille als hauptgrund ganz sicher nicht aus

Deine Eltern haben ein Sorgerecht, eine Fürsorgepflicht und ein Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ohne ihre Zustimmung geht da nichts.

Das dürfen nur minderjährige unbegleitete Ausländer.

Es gibt 2 Möglichkeiten.

1. Deine Eltern sind damit einverstanden und erlauben dir dort hin zu ziehen.

2. Sie sind dagegen dann müsstest du dich ans Jugendamt wenden.

Deine Oma kann dich jedoch nicht adoptieren da ihr bereits miteinander verwandt seit.


Gina1230  23.01.2017, 19:56

1 und 2 sind korrekt.

Verwandte können aber adoptiert werden.

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TrollCoach  23.01.2017, 20:01
@Gina1230

Du hast recht. Ich hätte dazu sagen sollen das es nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, die ich hier nicht als gegeben sehe.

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James131  23.01.2017, 19:53

Warum ist eine adoption innerhalb der familie nicht moeglich

Was hat das jugendamt mit der personensorge zu tun? Bisher und in .de sowie .at sind dafuer das Gericht, genauer die Familiengerichte zustaendig

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