Kann man jemanden bei Kleiderkreisel anzeigen, weil eine Ware nicht angekommen ist, die man bezahlt

6 Antworten

Kleiderkreisel kenne ich nicht von eigenen Erfahrungen her, aber bei Ebay gibt's einen sogenannten "Käuferschutz" (muss aber explizit ausgezeichnet sein; gibt's nicht bei jeder Auktion). Ob es so was bei Kleiderkreisel auch gibt, kann ich nicht sagen - sollte in den AGB's aber stehen.

Versicherter Versand sollte jedoch eine gewisse Scheu nehmen - da kann kaum was passieren. Ich würde mir an deiner Stelle nicht so viele Gedanken machen und den Betrag überweisen - was soll da schiefgehen?

Wenn jemand betrügen wollen würde, muss er doch drauf gefasst sein, dass er am Ende Ärger bekommt. Das Risiko will fast niemand eingehen. Man soll & darf die welt nicht schlechter sehen, als sie ist!

Viel Freude mit den Schuhen :)

Was du tun kannst? Sie "ermahnen" und - sofern es ein deutsches Konto ist - sie auch ziemlich schnell mit einem Anwalt Dingfest machen. Zwar musst du Anwaltskosten verauslagen, aber die kannst du dir dann auch von der zurückholen. Wird also richtig teuer für die, wenn die nicht ordentlich handelt.

Das ist genauso ein Kaufvertrag wie jeder andere auch. Also MUSS sie dir dann die Schuhe schicken. Wenn Sie das nicht machen sollte musst du dein Anwalt einschalten. Der kostet allerdings auch viel Geld und ob sich die Mühe lohnt weiß man nie. Wenn du Pech hast ist dann dein Geld weg. Überweis ihr doch das über Paypal?

wenn du angst ahst, das du die ware nicht durch verschiken bekommst, musst du dorthin fahren und die schuhe selbst abholen und bezahlen.

wenn die ware versichert verschickt wird, hat die verkäuferin einen entsprechenden beleg und die post kann dann das paket suchen.

dann bekommst du auch das geld zurück, wobei es für einen verkäufer imme rblöd ist, weil er dir das geld erstmal zurückgeben muss und dann schadensersatz bei der post holen velrangen muss.

Eine Anzeige kannst du nur machen, wenn du betrogen wurdest. Die bringt dir aber nicht dein Geld zurück. Eine Anzeige sorgt ggf. für Strafverfolgung, d.h. die Betrügerin bekommt eine Strafe, wenn ihr der Betrug nachgewisen wird. Dein Geld mußt du auf privatem Weg einklagen/einfordern. Dabei hilft eine Anzeige nicht.

Laß doch per Nachnahme schicken, da bezahlst du erst, wennn die Ware ankommt, direkt beim Postboten. Oder per Lastschrift, da kannst du das Geld innerhalb einer bestimmten Zeit zurückholen, wenn die Ware nicht ankommt. Bei einer Überweisung geht das nicht.


MirEgal333 
Beitragsersteller
 29.09.2014, 14:29

Ich kenne mich mit so etwas nicht besonders gut aus.. Geht sie einfach zur Post und sagt das sie es per Nachnahme schickt?

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