Kann man jemand gegen seinen Willen ins Krankenhaus einliefern?
Hallo,
Mein Vater und mein Onkel wohnen zusammen sie sind beide schon älter und nicht mehr so fit. Mein Onkel ist schwer krank und hat dies wohl eine lange Zeit verheimlichen können. Er ist jetzt vor kurzem noch an Corona erkrankt und seitdem bettlägerig.
Da er seit Tagen kaum was isst oder trinkt haben wir einen Krankenwagen gerufen. Er ist mitgegangen und hat sich auch kurz untersuchen lassen aber anschließend jegliche Behandlung verweigert. Er hat eine niedrige Sauerstoffsättigung und er hat durch eine Darmerkrankung sehr viel Blut verloren.
Die Ärztin meinte wenn Sie ihn ohne Behandlung entlassen wird er in den nächsten Tagen sterben, wir haben alle versucht ihm das klarzustellen aber er sagt ihm gehts gut und er braucht keine Behandlung obwohl er nichtmal laufen kann. Nun ist er wieder zuhause, liegt im Bett und wartet quasi auf den Tod.
Gibt es keine Möglichkeit ihn zur Behandlung zu zwingen? Bzw. dass er gegen seinen Willen behandelt wird?
5 Antworten
Sofern er nicht an einer psychischen Erkrankung leidet, durch die er unzurechnungsfähig ist, kann man ihn nicht zu einer Behandlung zwingen. Jeder Mensch, der geistig zurechnungsfähig ist, hat das Recht, eine Behandlung zu verweigern, selbst wenn diese Verweigerung zum Tod führt.
Abgesehen davon würdet ihr ihm damit mutmaßlich auch keinen Gefallen tun. Er hat wohl angesichts seines Alters und Gesundheitszustandes die Entscheidung getroffen, dass er nicht noch länger leiden möchte und es Zeit für ihn ist zu gehen. Diese Entscheidung solltet ihr akzeptieren und ihm ein würdevolles Sterben ermöglichen. Ihn mit Gewalt dazu zu zwingen, noch das eine oder andere Jahr unter Qualen weiter dahinzuvegetieren, nur weil ihr ihn nicht gehen lassen wollt, wäre sehr egoistisch.
Jede medizinische Behandlung ist nach herrschender Meinung in der Strafrechtslehre eine tatbestandsmäßige Körperverletzung, die nur dann gerechtfertigt ist, wenn der Patient rechtswirksam einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage die Zwangsbehandlung ausdrücklich legitimiert. Umgekehrt kann aber auch das Unterlassen einer dringend notwendigen Zwangsbehandlung eine Straftat sein, wenn der Patient aufgrund psychischer Krankheit oder Behinderungen die Behandlung ablehnt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsbehandlung
Eine Bescheinigung durch einen Psychologen, dass dein Onkel unzurechnungsfähig ist, könnte demnach eventuell helfen. Aber ob man das noch in der kurzen Zeit hinbekommt...
Vielleicht sollte man ihn sterben lassen, wenn er es unbedingt will.
wenn dann ein Psychiater und ja man bekäme es hin aber ich teile deine Auffassung, dass man ihn gehen lassen sollte wenn er es möchte
Dass ein Psychologe reicht. Dazu braucht es eines Arztes und des Betreuungsgerichts. Dazu wird‘s nicht kommen. Lasst ihn sterben.
Ich schrieb "vielleicht". Vorausgesetzt er ist nicht unzurechnungsfähig. Wenn doch, sollte man ihn lieber zwangsbehandeln. Eventuell kann man durch ein ausführliches Gespräch mit ihm schon herausfinden, ob ihm klar ist, dass die Behandlungsverweigerung seinen Tod bedeutet und er wirklich damit einverstanden ist. Das muss ihm absolut klar sein.
Solange er bei Sinnen ist, nicht.
Wenn er bewusstlos wird, geht es.
Laß ihn seinen Willen. Er hat das zu entscheiden.
Hallo! Ihr könntet eine gesetzliche/rechtliche Betreuung für ihn beantragen. Leider dauert dieser Prozess eine Weile. Alles Gute! 🍀
Gottseidank ist das falsch.