Kann man irgendwie der Verpflichtung zum Wahlhelfer entgehen?
Ich hatte mich letztes mal freiwillig gemeldet und wurde jetzt nochmal gegen meinen Willen verpflichtet, kann ich irgendwas dagegen machen?
4 Antworten
Das ist so eine Bürgerpflicht, der man nur mit triftigem Grund entgehen kann. Anerkannt werden dabei neben Krankheit auch Dienstreise und natürlich dringende persönliche Gründe, z.B. häusliche Pflege eines Angehörigen.
aber die Aufwandsentschädigung nimmst du!
Ich hab mal geschrieben, dass ich eine private Verpflichtung habe. Wurde akzeptiert
Versuche jemanden zu finden den du über reden kannst das doch mal aus zu probieren und den schlägst du dann vor und du bist raus aus der Nummer.