Kann man für einen einzelnen Mitarbeiter eine Jobrad-Vereinbarung treffen?
Angenommen, ein neuer Mitarbeiter fängt in einem Unternehmen an. Bei seinem vorherigen Arbeitgeber hatte er ein Jobrad und würde den Vertrag gerne zum neuen Arbeitgeber mitnehmen.
Allerdings bietet der neue AG bisher kein Jobrad an, da er viele Mitarbeiter im Mindestlohnbereich angestellt hat.
Darf der neue AG für diesen einen neuen Mitarbeiter eine Jobrad-Einzelvereinbarung treffen oder muss er es dann jedem Mitarbeiter anbieten?
Vielen Dank für eure Hilfe!
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerJoergi/1486544081438_nmmslarge__14_4_278_278_91824861fa23d3987cac9b943efdfbd9.jpg?v=1486544081000)
Rein arbeitsrechtlich dürfte dem nichts entgegenstehen- ist ja nichts anderes wie ein Dienstwagen, wobei Dienstwagen i.d.R. auch nur für einzelne Mitarbeiter zur Verfügung gestellt werden. Maximal ein Tarifvertrag - falls existent - könnte da noch etwas anderes regeln.
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Das Jobrad gehört normalerweise dem Arbeitgeber - wie der Firmenwagen. Also möglicherweise ist die Frage hinfällig, weil der AN das Rad gar nicht in die neue Firma mitnehmen darf.
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Haha was es nicht alles gibt. Der neue Arbeitgeber ist aber normalerweise nicht verpflichtet, den Vertrg zu übernehmen. Einzelvereinbarung ist im Arbeitsvertrag möglich. Diese verpflichtet den AG nicht, auch anderen AN so ein Rad zur Verfügung zu stellen.
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das klingt gut :-) Der neue AG wäre zur Übernahme bereit, sofern er es dann nicht auch anderen AN anbieten muss.
doch, das ist im Leasingvertrag geregelt :-) Trotzdem danke.