Jobrad & Elterngeld?
Hallo,
mittlerweile gibt es ja viele Anbieter mit denen man über den Arbeitgeber per Gehaltsumwandlung ein Fahrrad leasen kann.
Wie verhält es sich hier mit dem Elterngeld?
Würde der Anteil den man für das Fahradleasing per Gehaltsumwandlung aufbringt sich negativ auf die Höhe des Elterngelds auswirken?
2 Antworten
Vorsicht vor Fahrradleasing und Elterngeld! Dadurch kann ein Schaden entstehen, der den Wert des Fahrrads übersteigt! Der geldwerte Vorteil des Fahrradleasings wird nämlich als Einkommen gerechnet, selbst wenn ihr in dem Monat gar nicht gearbeitet habt! Wenn ihr nun im Bezugszeitraum von Elterngeld Basis oder Elterngeld Plus auch Teilzeit arbeitet, wird für ALLE Monate der Durchschnitt des Gehalts aus ALLEN Monaten als Bezugswert für das Elterngeld angesetzt - Monate in Teilzeit und Monate mit 100% Elternzeit werden NICHT getrennt betrachtet! Und so kann es sein, dass ihr wegen 10 Euro GWV für Fahrradleasing in einem Monat mit 100% Elternzeit nicht 1800 Euro bekommt, sondern weniger, z.B. nur 300 Euro wenn ihr in den Teilzeitmonaten sehr gut verdient.
Das steht übrigens nicht in der 180 Seiten starken Elterngeldratgeber Broschüre. Dazu gibt es Urteile, nämlich Bundessozialgericht: "B 10 EG 9/17 R" sowie "Landessozialgericht Baden-Württemberg – Az.: L 11 EG 1334/21". Auch mir wurde durch diese komische Reglung mehr Elterngeld gestrichen als das Fahrradleasing jemals gebracht hätte. Wenn ihr also vorhabt, Kinder zu bekommen, lasst es lieber mit dem Fahrradleasing.
Wenn es schon zu spät ist, empfehle ich, die Monate mit 100% Elternzeit und Elternzeit in Teilzeit auf Elterngeld Basis und Elterngeld Plus aufzuteilen - die Durchschnittseinkommen aus beiden Bezugszeiträumen werden getrennt behandelt.
Vor dem Elterngeld auf jeden Fall.
"[...] So gesehen hat die Gehaltsumwandlung auch einen Nachteil: Durch das reduzierte Nettogehalt sinkt die Bemessungsgrundlage für Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen- und Elterngeld. Außerdem zahlen Sie etwas weniger in die Rentenversicherung ein, was Ihren Rentenanspruch geringfügig reduziert. [...]"