Kann man einen Möbelkauf rückgängig machen?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wir haben neulich Möbel gekauft, da hieß es ausdrücklich, dass wir ein 14-tägiges Rücktretungsrecht haben. Er soll halt einfach mal ganz unverbindlich im Möbelhaus anrufen.


AlmaHoppe 
Beitragsersteller
 30.01.2009, 18:37

DH gedrückt!

0

Die Antwort von User/in Linusofhesse ist korrekt.

Aber man kann beim Verkäufer bzw.Geschäftsführer im Gespräch vieles richten.Die Firmen sind daran interessiert,Kunden zu behalten und sind in der Regel bereit einen Kaufvertrag zu ändern,bevor die Ware ausgeliefert wurde.

Problematisch wird es,wenn die Möbel speziell für den Kunden bestellt wurden.


AlmaHoppe 
Beitragsersteller
 31.01.2009, 14:41

DH gedrückt!

0

da es ein Direktkauf war gibt es kein Rückgabe - und Umtauschrecht...ihr müsst auf Kulanz des Händler hoffen, wenn das Bett noch nicht aufgebaut und in Originalverpackung ist...gleich vorschlagen den kürzeren Artikel zu nehmen


AlmaHoppe 
Beitragsersteller
 30.01.2009, 18:37

DH gedrückt!

0

Normaler weise besteht ein Stornorecht, aber nur innerhalb kurzer Zeit. Geht zum Verkäufer, der hat sicherlich eine Lösung. Er möchte nur sehr ungern auf Versienst verzichten.


AlmaHoppe 
Beitragsersteller
 30.01.2009, 18:40

JoScho DH gedrückt!Und Hockl Danke!

0
AlmaHoppe 
Beitragsersteller
 30.01.2009, 18:38

Danke auch Dir!

0
Hockl  30.01.2009, 18:30

Nein, weder normalerweise noch unnormalerweise besteht ein "Stornorecht" (was genau soll denn dieses Recht sein?).

Nur über Kulanz möglich!

0

Habt ihr das Bett im Internet o. Versandhaus bestellt? Dann sollte es im Rahmen des Widerrufs möglich sein. Über euer Widerrufsrecht müsst ihr (weiß grad nicht nach welchen Paragraphen) bei Abschluss des (Fernabsatz-)Geschäftes vom Verkäufer informiert werden. Widerrufsfrist (14 Tage) startet ab zustande kommen des Vertrages (also Lieferung o. Leistungsbeginn).

AGBs können nicht geltendes Recht ungültig machen/umgehen und den gesetzl. Widerruf aushebeln!

Solltet ihr "live" in einem Möbelhaus gekauft haben, sind die nicht verpflichtet, denke ich, aber die meisten Kaufhäuser/Verkäufer sind kulant und gewähren ein Umtauch- o. Rückgaberecht. Fragen kostet nichts.


AlmaHoppe 
Beitragsersteller
 30.01.2009, 18:37

DH gedrückt!

0