Kann man einen Flug mit unter 18 Jahren buchen?

6 Antworten

Ich nehme an ihr musstet das Geburtsdatum eingeben?

Versucht es auf einer anderen Seite, auf der das (genaue) Alter nicht abgefragt wird. Oder kontaktiert die Fluglinene direkt und bucht z.B. telefonisch.

Im Reisebüro buchen, es sind paar Formalitäten zu erledigen.

wie kommt das, es sind 2 Volljährige dabei -- dann: wenn nicht mindestens ein Fluggast 18 Jahre alt ist.

ergo ist von euch keiner Volljährig - alleine könnt ihr bestimmt nicht nach Japan fliegen


Minkookie24 
Beitragsersteller
 03.10.2018, 20:21

Ich habs schon herausgefunden: Wir könnten auch fliegen wenn keiner von uns 18 wäre. Es muss nur jemand buchen der schon Volljährig ist, das ist aber keine Option die von allen Fluggesellschaften angeboten wird, weshalb ich es auch erst nicht gefunden hab.

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Das jemanden buchen lassen der volljährig ist.


Minkookie24 
Beitragsersteller
 03.10.2018, 20:11

Danke, wir waren gerade auch auf einer Website bei der einer der Fluggäste auch der 'Bucher' sein musste....

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andie61  03.10.2018, 20:19
@Minkookie24

Unter 18 dürft ihr keine Verträge abschliessen

Das deutsche Recht setzt dem Vertragsschluss Minderjähriger klare Grenzen, denn rechtsgültige Verträge abschließen, kann nur derjenige, der unbeschränkt geschäftsfähig ist oder die Erlaubnis eines Vormunds für den Vertragsschluss hat.Als unbeschränkt geschäftsfähig gilt in Deutschland jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Doch wie sieht die Rechtslage bei Minderjährigen aus? Beispielsweise, wenn der 16-jährige Sohn ohne Wissen der Eltern einen Handyvertrag abschließt oder die sechsjährige Tochter Spielzeug ohne elterliche Erlaubnis erwirbt?

Hier unterscheidet das Gesetz zwischen nach § 104 BGB geschäftsunfähigen und nach § 106 BGB beschränkt geschäftsfähigen Personen.

Als geschäftsunfähig gilt in Deutschland jeder, der das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Zwischen sieben und 17 Jahren folgt die beschränkte Geschäftsfähigkeit.

Es gibt aber diese Ausnahme

Verträge mit Minderjährigen: Das ist die Rechtslage

Nun stellt sich die Frage, was die oben genannten Begriffe der Geschäftsunfähigkeit und der beschränkten Geschäftsfähigkeit in der Praxis bedeuten.

Geschäftsunfähige Personen – also solche, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben – können keine wirksamen Verträge abschließen, nicht einmal mit Einwilligung der gesetzlichen Vertreter. Ihre Willenserklärung ist nach § 105 BGB als nichtig anzusehen, ein geschlossener Vertrag also rechtlich nicht wirksam.

Streng genommen, dürfen Kinder unter sieben Jahren somit auch keine Alltagsgeschäfte – wie den Brötchenkauf beim Bäcker – erledigen, da auch hier ein wirksamer Vertrag geschlossen werden muss, so anwalt.de.

Bei beschränkt geschäftsfähigen Personen gestaltet sich die Lage etwas anders: Kinder und Jugendliche zwischen sieben und 17 Jahren können sehr wohl rechtswirksame Verträgeabschließen, wenn ihre Eltern den Vertragsschuss erlauben. Diese Erlaubnis kann entweder durch Einwilligung vor Vertragsschluss oder auch erst im Anschluss durch Genehmigunggegeben werden. Bis zur Genehmigung bleibt der Vertrag nach § 108 BGB schwebend unwirksam.

https://www.aboalarm.de/blog/allgemein/vertraege-mit-minderjaehrigen/

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Ihr seid minderjährig und nicht voll geschäftsfähig.
Deshalb könnt ihr selbst keine rechtssicheren Verträge abschließen.

Bittet eure Eltern, für euch zu buchen.