Kann man einen Brief "Einschreiben Einwurf" an eine Postfiliale adressieren?

2 Antworten

Hi,

das offizielle Statement lautet: nein.

Der Service Postfiliale direkt ist für Päckchen (M) und Pakete gedacht.

Unzulässig sind:

  • Briefsendungen aller Art
  • Express
  • Päckchen S

Da wir aber auch immer mal wieder Bücher/Warensendungen und einfache Briefsendungen im eineFiliale gebracht, weswegen dies dennoch anscheinend möglich ist.

Da ich in all den Jahren noch kein einziges Einschreiben für Postfiliale direkt in der Hand hatte, gehe ich daher davon aus, das es nicht geht.

Gruß

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

kylianvanmanen 
Beitragsersteller
 23.09.2019, 13:15

Danke. Man kann es lt. Hotline einfach als "postlagernd" adressieren. (Details s. anderer Beitrag)

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monara1988  23.09.2019, 19:38
@kylianvanmanen

Das ginge auch. Den Service bieten aber nicht alle Filialen. Und wenn man nicht bei der original Postbank macht, sondern nur in einer Partnerfiliale, dann kann es sein das der Service dennoch nicht funktioniert, weil die MA oft keine Ahnung haben was das überhaupt ist. Die schicken den Brief dann wieder als Annahme verweigert zurück.

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nein, denn der Brief ist dann ncigt in den Hoheitsbereich des Empfängers eingegangen.

Er liegt einfach irgendwo in der Filiale.

Wenn der Brief nicht in den Kasten passt, erhält der Empfänger eine Nachricht, dass und wo er das Schreiben abholen soll. Und das ist dann dokumentiert.


kylianvanmanen 
Beitragsersteller
 23.09.2019, 13:13

Die Lösung lautet: Bei der Adressierung den Namen des Empfängers angeben, zudem die Anschrift der Postfiliale + PLZ, dazu "postlagernd" schreiben. Quelle: Post Hotline

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kylianvanmanen 
Beitragsersteller
 23.09.2019, 12:54

Danke. Die Begründung verstehe ich nicht. Wenn der Brief zu groß ist und daher in der Filiale abgeholt werden muss, dann liegt er doch vmtl. genau auch an diesem "Irgendwo in der Filiale", oder? Zumal ein direkter Zugang in die Filiale ebenso dokumentiert werden kann wie der umständlicehre Vorgang, bei welchem erst die mangelnde Dimensionierung des Briefkastens vor Ort festgestellt/dokumentiert werden muss.

Gilt o. g. Aussage auch für ein Übergabe-Einschreiben?

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