Kann man einen Anwalt beauftragen nachdem man eigenständig bereits Klage eingereicht hat?

3 Antworten

Soweit es Deutsches Recht betrifft:

Wenn Du mit dem procedere, angefangen von der (ordnungsgemäßen) Klageeinreichung (mit ordnungsgemäßem Klageantrag) , dem frühen ersten Termin oder dem schriftlichen Vorverfahren, der Güteverhandlung, der Beweisaufnahme, einem Versäumnisurteil oder Anerkenntnisurteil bis hin zum Schluss der Verhandlung vertraut bist, dann mach es ohne Anwalt.

Wenn der Richter allerdings einen frühen ersten Termin bestimmt, dann zieht er meistens die Angelegenheit durch bis es zu einem Ende der Sache kommt, dann brauchst Du keinen Anwalt mehr, weil's dann zu spät ist.

Wenn Du Dir in einigen Punkten unsicher bist, bestell einen Anwalt.


Santaspin 
Beitragsersteller
 03.09.2024, 22:23

Erst Mal muss sich ja die Gegenseite zu möglichen Vorwürfen schriftlich äußern, bevor das Gericht einlädt. So habe ich es gelesen.. Und vielleicht kann es ja vor einem Gerichtsverfahren oder Prozess schon eine Einigung geben.

Bergfex49  03.09.2024, 23:01
@Santaspin

eine Einigung vor Klageeinreichung ist meist die beste Lösung, vor allem dann wenn, wie so oft beide Seiten Ansprüche geltend machen können.

Kann man schon.

Je nachdem, was du da bisher zusammengeferkelt hast, wird der Anwalt jedoch mehr oder weniger begeistert sein, dass er erst relativ spät ins Boot geholt wird.


Santaspin 
Beitragsersteller
 03.09.2024, 22:24

"zusammengeferkelt" ok? :D Aber gut zu hören, dass es möglich ist

U.A. bei Ehe- / und Familienstreitigkeiten kann ggf. auch schon bei Amtsgerichten Anwaltspflicht laut der § 78 bis § 78c ZPO bestehen. Dann wäre in solchen Fällen bereits Dein persönlicher Antrag dort von vornherein gescheitert.

In allen anderen nicht anwaltspflichtigen Anträgen und Verfahren vor Amtsgerichten könntest Du Dir ansonsten auch im Nachgang durchaus noch anwaltliche Hilfe suchen.

Besser lässt man sich je nach Situation aber vorab bereits anwaltlich oder durch zulässige Rechtspflege sachlich beraten, bevor man überhaupt beim AG eine Klage einreicht. Denn auch in "anwaltsfreien" Prozessmöglichkeiten lauern viele Fallstricke u.A. in Form, Frist und Definition bzw. Formulierung eines Klageantrages.


Santaspin 
Beitragsersteller
 03.09.2024, 22:24

Danke