Kann man eine Weiterbildung von der Steuer absetzen?

2 Antworten

Ja, das ist möglich.

    Wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe, wäre es bei dir eine Fortbildung in einem bereits erlernten Beruf. Die Kosten sind unbeschränkt als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abzugsfähig ( 9 Absatz 6 EStG).

    Folgende Kosten können in der Einkommensteuererklärung bspw. angegeben werden:

    • Studiengebühren und Semesterbeiträge
    • Prüfungs- und Seminargebühren
    • Fahrt- und Reisekosten für den Besuch von Präsenzveranstaltungen (Weg von Zuhause zum Studienort und zurück: 0,30 € je gefahrenen Kilometer oder die Ticketkosten für öffentliche Verkehrsmittel)
    • Verpflegungsmehraufwand (Je nach Abwesenheit pro Tag: ab 8 Stunden 14 €, bei 24 Stunden 28 € und bei An- und Abreisetagen 14 €) Tag
    • Internet-/Telefonkosten (20% der Kosten, max. 20 € mtl.)
    • Fachliteratur
    • Arbeits- und Lehrmittel (Computer, Drucker, Software etc.)
    • Büro- und Schreibmaterial
    • Zinsen im Rahmen der Tilgung eines Studienkredits (nicht die Tilgungsraten)
    • ggf. häusliches Arbeitszimmer
    • Bewerbungskosten für Praktika
    • Auswärtige Unterbringung
    Wenn ja,wie läuft das dann ab, wann würde ich das Geld wieder bekommen ?

    Nein, es werden keine Werbungskosten erstattet. Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen senken nur dein zu versteuerndes Einkommen und reduzieren dadurch deine Steuerlast.

    Unterstellen wir mal das du 2.000€ Entfernungspauschale hast.

    Die Entfernungspauschale wird als Werbungskosten von deinen Einkünften abgezogen und der verbleibende Betrag wird dann versteuert. Hättest du also ohne ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000€, so wären es mit Entfernungspauschale 28.000€ auf die du Steuern zahlen müsstest.

    Je nach Höhe des Einkommens variiert der Steuersatz. Als Durchschnittsverdiener kann man grob mit einem Grenzsteuersatz von 30% rechnen. Die Steuerersparnis beträgt dann also ca 30% der Werbungskosten.

    Wäre die in deiner Frage genannten 1.100€ zudem die einzigen Kosten die du gelten machen würdest als Werbungskosten, so wären diese noch unter dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag iHv 1.230€ pro Jahr und dadurch wären die Auswirkungen bei 0€.

    Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

    Ja, kannst du. Du bekommst aber nicht das gesamte Geld wieder, sondern nur den Steueranteil. Wenn dein pers. Steuersatz zB 10% ist bekommst du 110 davon zurück.

    Wann: Nachdem du deine Erklärung für 2024 abgegeben hast.

    vorausgesetzt du hast überhaupt Steuern gezahlt in 2024